Kanton hebt Abstimmung des Stadtparlaments von Wil SG auf
Das St. Galler Departement des Innern hat eine Abstimmung des Wiler Stadtparlaments zum Steuerfuss aufgehoben. Damit kommt es an der Urne voraussichtlich im Herbst zu einer Auswahl der Steuerfüsse von 115, 118 und 121 Prozent.
Der Kanton heisst eine Abstimmungsbeschwerde der SVP teilweise gut. Demnach war die Gegenüberstellung von zwei Ratsreferenden während der Budgetdebatte vom 4. Dezember 2025 unzulässig. Die Abstimmung hatte damals am Ende einer achtstündigen Sitzung zu hitzigen Diskussionen und rechtlicher Unsicherheit geführt.
SVP wehrt sich gegen Steuererhöhung
Aufgrund der angespannten Finanzlage beantragte der Wiler Stadtrat beim Parlament, den Steuerfuss um sechs Prozentpunkte auf 121 Prozent anzuheben. Schliesslich fand ein Kompromiss eine Mehrheit, den Steuerfuss um drei Prozentpunkte anzuheben. Ein Antrag der SVP scheiterte, den Steuerfuss auf dem aktuellen Niveau zu belassen.
Daraufhin ergriff die SVP das Ratsreferendum, um den Parlamentsbeschluss der Bevölkerung zur Abstimmung vorzulegen. Die nötigen 14 Stimmen des 40-köpfigen Stadtparlaments reichten knapp aus. Dadurch sollte das Stimmvolk die Wahl haben, den Steuerfuss zu belassen oder um drei Prozentpunkte anzuheben.
Gegenreferendum sorgte für Verwirrung
Bereits zwei Jahre zuvor hatte die Wiler SVP in einer Steuerdebatte mit dem Ratsreferendum einen Erfolg verbucht. Damals erreichte sie damit an der Urne eine Steuersenkung. Doch dieses Mal setzte sich ein EVP-Parlamentarier zur Wehr.
Er ergriff ebenfalls ein Ratsreferendum und verlangte, den Steuerfuss auf 121 anzuheben, wie dies ursprünglich der Stadtrat verlangte. Auch dieses Ratsreferendum kam zustande. Plötzlich standen drei mögliche Steuerfüsse im Raum: 115, 118 und 121 Prozent.
Diese Ausgangslage führte zu Verwirrung. Die Gemeindeordnung sehe keine Wahl zwischen drei verschiedenen Steuerfüssen vor, erklärte die Parlamentspräsidentin. Deshalb wurden die beiden Ratsreferenden in einer Abstimmung gegenübergestellt, obwohl in der Geschäftsordnung des Wiler Stadtparlaments ein solcher Fall nicht geregelt ist.