Im Denkmalschutz braucht es ein Miteinander
von Reto Nick, Geschäftsführer des Hauseigentümerverbands Graubünden sowie Redaktor der Zeitschrift «Bündner Wohneigentum»
Die Bündner Baukultur umfasst ein breites Spektrum an Bauwerken. Ihnen gebührt besondere Aufmerksamkeit. Heute sind insgesamt 4869 sogenannte «Bündner Baudenkmäler» geschützt. Aufgrund von Bundesvorgaben soll nun ein umfassendes, kantonsweites Inventar erstellt werden. Gestützt auf das Natur- und Heimatschutzgesetz erstellt und führt der Kanton Graubünden systematisch ein Inventar von schutzwürdigen Ortsbildern, Gebäudegruppen und Einzelbauten. Die Inventarisierung bildet dabei die Grundlage für die Erhaltung und die Pflege des baulichen Kulturerbes.
Oft zu späte Benachrichtigung
Zurzeit werden aufgrund von Aussenbesichtigungen die Inventarlisten der Bauten für das gesamte Kantonsgebiet erstellt. Das Inventar wird von der betreffenden Gemeinde beurteilt und anschliessend öffentlich aufgelegt. Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden jedoch oft nicht direkt benachrichtigt. Dies führt dazu, dass diese häufig erst bei einem Verkauf der Liegenschaft oder bei baulichen Massnahmen erfahren, dass ihr Gebäude schutzwürdigen Charakter hat. Oft sinkt dadurch das Käuferinteresse und bauliche Verzögerungen sind die Folge.
Der Erhalt des baukulturellen Erbes steht nicht zur Diskussion, ebenfalls nicht die Inventarisierung an sich. Hingegen ist die Information der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ungenügend.
Vorstoss im Grossen Rat
Aus diesem Grund hat Grossrat Thomas Bigliel einen Vorstoss eingereicht, welcher die Regierung damit beauftragt, die Inventarisierung so zu regeln, dass die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer – aber auch die mit der Ortsplanung betreuten Gemeindebehörden – von Beginn an in den Inventarisierungsprozess einbezogen werden. Der Vorstoss wurde in der Junisession mit 82 zu 30 Stimmen überwiesen.