Gemeinde und Biosfera distanzieren sich von Einsprachen
Beim Bündner Verwaltungsgericht sind zwei Beschwerden zur Teilrevision der Ortsplanung «La Sassa» eingegangen. Dies im Hinblick auf die Projekte des Resorts La Sassa, der neuen Zubringerbahn ins Skigebiet Minschuns und der Beschneiung der Talabfahrt von Minschuns nach Tschierv, wie es in einer MIitteilung der Gemeinde Val Müstair und des Naturparks Biosfera Val Müstair heisst.
Umweltschützer wehren sich weiterhin gegen neue Bahn
In diesem Zusammenhang halten die Gemeinde Val Müstair und der Naturpark Biosfera Val Müstair fest, dass die Beschwerde auch eingereicht worden wäre, wenn das Val Müstair kein Naturpark wäre. Die Beschwerde argumentiert mit Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes und der Raumplanungsverordnung, mit Bestimmungen aus dem Bundesgesetz über den Wald und mit Bestimmungen aus dem Zweitwohnungsgesetz. Weder die Gemeinde noch der Naturpark Biosfera Val Müstair lassen sich für Rekurse oder Beschwerden instrumentalisieren, heisst es weiter. Wenn jemand den Naturpark als Argument für eine Beschwerde missbrauche, so distanziere sich sowohl die Gemeinde Val Müstair, als auch der Naturpark Biosfera Val Müstair davon. Vorerst müssten jetzt die zuständigen Instanzen dazu Stellung nehmen, so die beiden Parteien. (so)
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