Eigene Immobilie – Fluch oder Segen?
von Martin Caduff, Treuhänder mit eidg. FA und Fachverantwortlicher Treuhand der Treuhand Center AG
Bei der politisch-rechtlichen Analyse sind verschiedene Entwicklungen im Gange, welchen besondere Beachtung geschenkt werden muss. Einerseits wird über einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung diskutiert. Dieser Systemwechsel hat zum Ziel, den Eigenmietwert bei selbst genutztem Wohneigentum am Hauptwohnsitz (nicht jedoch für Zweitwohnungen) abzuschaffen. Dies würde bedeuten, dass sowohl die Liegenschaftsunterhaltskosten als auch eine Reduktion oder die vollständige Aufhebung des Schuldzinsabzugs eingeführt werden würden. Als Folge davon müssen sich Eigenheimbesitzer die Frage stellen, ob allenfalls geplante Sanierungs- oder grössere Unterhaltsarbeiten vorgezogen werden sollen.
Ebenfalls sind Bestrebungen im Gange, einen CO2-Gebäude-Grenzwert für Altbauten einzuführen. Dies könnte unter Umständen dazu führen, dass alte Öl- oder Elektroheizungen ersetzt werden müssen. Weiter tritt per 1. Januar 2020 auf Bundesebene die totalrevidierte Liegenschaftskostenverordnung in Kraft. Diese erlaubt auf Ebene der Bundessteuer Abzüge von wertvermehrenden Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen beziehungsweise zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen. Im Kanton Graubünden gibt es im Gegensatz zur direkten Bundessteuer bis anhin jedoch keine gesetzliche Grundlage für den Abzug solcher wertvermehrenden Investitionen. Diese verschiedenen Entwicklungen müssen Eigenheimbesitzer im Auge behalten, damit je nach Ausgang der laufenden Diskussionen entsprechende Investitionen zum richtigen Zeitpunkt ausgeführt werden.
Das richtige Timing planen
Ebenfalls können technologische oder zu erwartende technologische Fortschritte einen Investitionsentscheid beeinflussen. So kann es durchaus Sinn machen, Ersatzinvestitionen beispielsweise in Heizungsanlagen oder dergleichen hinauszuzögern, um von der Effizienz neuster Entwicklungen zu profitieren.