Bundesstrafgericht hebt Busse gegen frühere CS-Managerin Warner auf
Die frühere CS-Compliance-Chefin Lara Warner kommt im Mosambik-Skandal ohne Busse davon: Das Bundesstrafgericht hat das Verfahren gegen sie wegen Verjährung eingestellt, weil die Meldepflichtverletzung bereits vor Erlass der EFD-Strafverfügung verjährt war.
Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts stellt ein Verfahren gegen die frühere Compliance-Verantwortliche der Credit Suisse, Lara Warner, im Umfeld des Mosambik-Skandals wegen Verjährung ein. Sie muss damit auch eine vor gut einem Jahr vom Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) verhängte Busse nicht bezahlen.
Bei Erlass der Strafverfügung durch das EFD sei die Verjährung bereits eingetreten, teilte das Bundesstrafgericht am Dienstag mit. Das Finanzdepartement hatte Warner im März 2025 wegen Verletzung der Meldepflicht mit einer Busse von 100'000 Franken gebüsst, wie verschiedene Medien damals berichtet hatten. Die frühere CS-Managerin hatte in der Folge angekündigt, die Verurteilung gerichtlich anzufechten.
Verdächtige Überweisung aus Jahr 2016
Warner hatte es laut dem EFD als Compliance-Verantwortliche der Credit Suisse im März 2016 unterlassen, eine Überweisung von rund 7,8 Millionen Dollar zu melden. Die Gelder waren vom Finanzministerium des Landes Mosambik auf ein in der Schweiz gebuchtes CS-Konto geflossen. Sie stammten wohl aus Krediten an mosambikanische Staatsunternehmen und dürften «deliktischer Herkunft» gewesen sein, so das EFD.
Laut dem Urteil des Bundesstrafgerichts endet die Meldepflicht wegen Geldwäschereiverdacht aber bereits, wenn die involvierten Vermögenswerte nicht mehr aufgespürt und eingezogen werden können und nicht erst mit dem Ende der Kontobeziehung. Der grösste Teil der Summe war schon eineinhalb Wochen nach Eintreffen der Gelder auf dem CS-Konto in die Vereinigten Arabischen Emirate weitertransferiert worden.
Dabei handle es sich aber um einen Staat, mit welchem sich die Rechtshilfe als «schwierig» darstelle. Entsprechend seien die Vermögenswerte seit Anfang 2017 nicht mehr aufspürbar- und einziehbar gewesen, folgert die Strafkammer des Bundesgerichts. Die Verjährung sei entsprechend bereits anfangs 2024 eingetreten.