Arbeit statt Knast: Kanton braucht neue Plätze
Wer in Graubünden zu einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten, einer Geldstrafe oder einer Busse verurteilt wird, kann gemeinnützige Arbeit leisten, um diese zu verbüssen. Seit Anfang 2018 hat der Verurteilte die Möglichkeit, beim Vollzugs- und Bewährungsdienst (VBD) des Kantons ein Gesuch dafür einzureichen. Seit einem Jahr ist es auch der VBD und nicht mehr die Staatsanwaltschaft oder die Bündner Gerichte, der entscheidet, ob eine Strafverbüssung in dieser Form möglich ist. Zuvor konnte ein Verurteilter gar kein Gesuch für gemeinnützige Arbeit stellen und auch Geldstrafen und Bussen konnten nicht in dieser Form verbüsst werden.
Von der Gesuchwelle überrascht
34 Gesuche sind 2018 beim VBD eingegangen. Viel mehr, als die Verantwortlichen im Vorfeld erwartet haben. «Wir waren von der grossen Nachfrage überrascht», sagt Mathias Balzer, Leiter des VBD. «Bis 2017 war die gemeinnützige Arbeit bei uns eher eine Randerscheinung und jetzt ist plötzlich eine grosse Nachfrage vorhanden.» Das zeigen auch die Zahlen: 2017 haben in Graubünden beispielsweise acht verurteilte Personen ihre gemeinnützige Arbeit geleistet.
Die Möglichkeit, ein Gesuch zu stellen, bedeutet für den VBD auch deutlich mehr Aufwand. «Wir müssen die Gesuche sichten, prüfen und vor allem schauen, ob wir passende Arbeitsplätze organisieren können», so Balzer. Trotzdem sei die gemeinnützige Arbeit finanziell gesehen eine günstige Vollzugsform. An die Institutionen, bei denen Verurteilte eine Arbeitsstelle finden, wird kein Geld gezahlt. Sie profitieren aber von einer kostenlosen Arbeitskraft.