Neues Konzept für WEF-Temporärbauten
Die Gesetzesanpassung ermöglicht den Davoser Behörden insbesondere eine strengere Regulierung der Temporärbauten. Damit die notwendigen Planungen für das WEF-Jahrestreffen 2025 bereits jetzt starten können, hat sich der Kleine Landrat mit den Regeln für den Auf- und Abbau für temporäre WEF-Bauprojekte befasst und das neue Konzept genehmigt.
Die Gemeinde Davos hat die Bewilligungspraxis für Temporärbauten während der WEF-Jahrestreffen in den vergangenen Jahren laufend aktualisiert und verschärft. Die Handlungsoptionen der Behörden sind jedoch mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen ausgeschöpft. Damit der eingeschlagene Weg weiterverfolgt und bei Bedarf auch weitergehende Massnahmen ergriffen werden können, benötigt es eine Teilrevision des kommunalen Baugesetzes. Die Gesetzesrevision wurde vom Davoser Parlament nach eingehender Prüfung einstimmig befürwortet. Am 9. Juni entscheidet die Stimmbevölkerung über die Vorlage.
Drei-Phasen-Modell hat sich bewährt
Das Reglement für den Auf- und Abbau von temporären WEF-Bauprojekten wird jeweils bis Ende April beschlossen, damit alle Betroffenen ihre Planung frühzeitig den geltenden Regeln anpassen können. Der Kleine Landrat hat das neue Konzept für das WEF-Jahrestreffen 2025 beraten und genehmigt. Das auf das diesjährige Jahrestreffen eingeführte Drei-Phasen-Modell für den Aufbau hat sich bewährt. Es wird in angepasster Form auch für das WEF-Jahrestreffen 2025 verwendet. Das bedeutet, dass in der ersten Phase bereits im Dezember die Aussenhüllen von Temporärbauten aufgebaut werden dürfen. Die Bauten müssen jedoch wie bisher zwingend ästhetisch ansprechend sein und dürfen mit keiner Werbung versehen werden. Temporärbauten, welche eine spezielle Bodenkonstruktion benötigen, dürfen – wie bereits in den Vorjahren – im November aufgebaut werden. In der zweiten Phase vom 8. bis 10. Januar 2025 dürfen Bauarbeiten stattfinden, jedoch nur unter Benützung von privater oder öffentlicher Fläche ausserhalb der Promenade. Die Promenade darf in dieser Phase also auch in Zukunft nicht durch Bauarbeiten gestört werden. Erst in der dritten Phase, in der Woche unmittelbar vor dem Jahrestreffen, darf auch die Promenade für den Aufbau in Anspruch genommen werden. Dank dieses Modells können die touristischen Hauptferienwochen weiterhin vom WEF-Aufbau befreit bleiben.