32-jähriger soll Schweizerin in die Prostitution getrieben haben
En 32-Jähriger soll eine geistig beeinträchtigte Frau in die Prostitution getrieben und sich anschliessend durch ihren Verdienst bereichert haben. An der Verhandlung vor dem Obergericht am Montag äusserte er sich nicht zu den Vorwürfen.
Der 32-Jährige soll nach der Masche eines «Loverboys» der Frau vorgespielt haben, dass er sie liebe. Anschliessend sei er mit ihr eine Beziehung eingegangen, habe sie aber sehr schnell von ihrer Familie und Freunden abgeschottet. So zumindest sieht es die Anklage.
Bereits nach wenigen Wochen habe er dann auf ihren Namen Dinge im Internet gekauft haben. Damit verursachte der Mann Schulden. Es seien ihre Schulden, die sie begleichen müsse, habe er ihr weisgemacht. Die Frau habe sich daraufhin in die Prostitution begeben, da sie keinen anderen Ausweg gesehen habe.
Vor Obergericht sagte der Mann, dass er nicht mehr wisse, ob er selbst oder die Frau auf die Idee kam, auf diese Weise die Schulden zu begleichen.
Er nahm die Hälfte des Geldes
Von dem durch die Prostitution verdienten Geld hat sich der Beschuldigte die Hälfte auszahlen lassen und so seinen Lebensunterhalt zumindest teilweise finanziert, wurde im Laufe des Prozesses deutlich.
Wegen Förderung der Prostitution wurde der 32-Jährige bereits von der Vorinstanz, dem Bezirksgericht Uster, verurteilt. Er wurde mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten bestraft. Vom Vorwurf des Menschenhandels sprach ihn das Bezirksgericht damals hingegen frei. Die Richter hielten es nicht für nachweisbar, dass er tatsächlich von Anfang an böse Absichten gehegt habe.
Schnell in Abhängigkeit gebracht
Vor Obergericht machten die Staatsanwältin und die Anwältin der Privatklägerin deutlich, dass der Beschuldigte um den geistigen Entwicklungsrückstand der Geschädigten gewusst haben musste. So habe er Kenntnis darüber gehabt, dass sie einen Beistand hat. Auch dass sie naiv und leicht zu manipulieren ist, habe er aus den Gesprächen mit ihr gewusst.