Viele Autofahrer nutzen bei Nebel das falsche Licht – das kostet 40 Franken | Südostschweiz
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Viele Autofahrer nutzen bei Nebel das falsche Licht – das kostet 40 Franken
Nebel sorgt im Herbst für gefährlich schlechte Sicht. Doch ausgerechnet das sogenannte Nebellicht ist nicht obligatorisch. Welches Licht wirklich eingeschaltet werden muss.
Dichter Nebel gehört im Schweizer Herbst vielerorts zum morgendlichen Strassenbild. Für Autofahrerinnen und Autofahrer stellt sich dann eine wichtige Frage: Reicht das automatische Tagfahrlicht oder müssen Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden? Die Antwort überrascht: Eine Pflicht, das Nebellicht einzuschalten, gibt es in der Schweiz nicht. Vorgeschrieben ist bei schlechter Sicht jedoch das Abblendlicht.
Bei Nebel muss das Abblendlicht eingeschaltet werden
Bei Nebel, starkem Regen oder Schneefall genügt das Tagfahrlicht nicht. Es leuchtet schwächer als das Abblendlicht und aktiviert bei vielen Fahrzeugen die Rückleuchten nicht. Das Auto ist dann zwar von vorne beleuchtet, kann von hinten aber deutlich schlechter erkannt werden.
Der Touring Club Schweiz empfiehlt deshalb, bei schlechter Sicht das Abblendlicht von Hand einzuschalten. Das gilt auch bei Fahrzeugen mit Lichtautomatik: Deren Sensoren reagieren vor allem auf Dunkelheit und erkennen hellen Nebel oder starken Regen nicht immer zuverlässig.
Die wichtigste Regel lautet daher:
Sichtverhältnisse
Richtiges Licht
Tagsüber und gute Sicht
Tagfahrlicht oder Abblendlicht
Nebel, starker Regen oder Schneefall
Abblendlicht manuell einschalten
Erheblich eingeschränkte Sicht
Zusätzlich Nebellicht erlaubt
Sicht wird wieder besser
Nebellicht sofort ausschalten
Nebellicht ist erlaubt, aber nicht vorgeschrieben
Nebelscheinwerfer an der Fahrzeugfront und die rote Nebelschlussleuchte dürfen laut Schweizer Verkehrsregelnverordnung nur verwendet werden, wenn Nebel, Schneetreiben oder starker Regen die Sicht erheblich einschränken.
Obwohl der Name etwas anderes vermuten lässt, müssen diese Leuchten selbst bei dichtem Nebel nicht zwingend eingeschaltet werden. Die Verkehrsregelnverordnung spricht lediglich davon, wann sie verwendet werden dürfen.
Eine feste Distanz nennt das geltende Recht nicht mehr. Die häufig genannte Grenze von 50 Metern ist somit keine aktuelle gesetzliche Vorgabe, sondern eine praktische Orientierung. Als Faustregel kann ein schwarz-weisser Leitpfosten am Strassenrand dienen: Ist der nächste Pfosten kaum noch erkennbar, ist die Sicht tatsächlich stark eingeschränkt.
Dieser Fehler kostet 40 Franken
Wer die Nebelscheinwerfer oder die Nebelschlussleuchte bei normaler beziehungsweise nicht erheblich eingeschränkter Sicht benutzt, kann mit 40 Franken gebüsst werden. Genau diesen Betrag nennt die Schweizer Ordnungsbussenverordnung für die missbräuchliche Verwendung der beiden Leuchten.
Die Busse kann auch drohen, wenn das Nebellicht nach einer Nebelbank nicht wieder ausgeschaltet wird. Besonders die Nebelschlussleuchte kann den nachfolgenden Verkehr stark blenden und mit einem Bremslicht verwechselt werden.
Sie sollte deshalb nicht bereits bei leichtem Dunst oder einzelnen Nebelschwaden eingeschaltet werden. Auch in einer langsam fahrenden Kolonne ist die helle Schlussleuchte häufig unnötig, sobald das nachfolgende Fahrzeug das eigene Auto klar erkennen kann.
Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte nicht verwechseln
Die beiden Leuchten erfüllen unterschiedliche Aufgaben:
Nebelscheinwerfer befinden sich vorne am Fahrzeug. Ihr breiter und tief ausgerichteter Lichtkegel soll die Fahrbahn bei stark eingeschränkter Sicht besser erkennbar machen.
Die Nebelschlussleuchte leuchtet hinten besonders hell rot. Sie soll verhindern, dass ein Fahrzeug im dichten Nebel zu spät gesehen wird.
Die Nebelschlussleuchte ist deutlich heller als das gewöhnliche Rücklicht. Deshalb kann sie bei zu guter Sicht nachfolgende Personen blenden. Sobald sich die Sicht verbessert, gehört sie wieder ausgeschaltet.
Fernlicht verschlechtert die Sicht im Nebel
Das Fernlicht ist im Nebel meist keine Hilfe. Die feinen Wassertröpfchen reflektieren das Licht zurück, wodurch vor dem Fahrzeug eine helle Wand entstehen kann. Die Sicht wird dadurch eher schlechter als besser.
Sinnvoller sind Abblendlicht, eine angepasste Geschwindigkeit und ein grösserer Sicherheitsabstand. Die Geschwindigkeit muss so gewählt werden, dass das Fahrzeug innerhalb der überblickbaren Strecke angehalten werden kann.
Anders als in Deutschland gilt in der Schweiz keine allgemeine Regel, wonach bei weniger als 50 Metern Sicht automatisch höchstens 50 Kilometer pro Stunde gefahren werden darf. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse. Bei sehr dichtem Nebel kann deshalb auch ein deutlich tieferes Tempo erforderlich sein.
Die Lichtautomatik reicht nicht immer aus
Wer den Lichtschalter dauerhaft auf «Auto» stehen lässt, sollte bei Nebel kontrollieren, ob das Abblendlicht tatsächlich aktiviert wurde. Das entsprechende Symbol erscheint üblicherweise grün im Armaturenbrett.
Leuchtet nur das Tagfahrlicht, bleiben bei vielen Fahrzeugen die Rückleuchten dunkel. Für andere Verkehrsteilnehmende kann das Auto dadurch im Nebel nahezu verschwinden.
Im Zweifel gilt deshalb: Abblendlicht manuell einschalten und das Nebellicht nur dann zusätzlich verwenden, wenn die Sicht wirklich erheblich eingeschränkt ist.