Wie geht es unseren Bienen?
Gibt es das oft erwähnte Bienensterben tatsächlich?
Heinrich Heusser: Das kann man so nicht sagen. Es ist eher ein Insektensterben, wie es unser Referent Andreas Müller anlässlich eines vom Imkerverein Ende August angebotenen Vortrags in der Aula Bünda erklärt hatte. So sind von den über 600 Wildbienenarten in der Schweiz ein Drittel gefährdet. Wildbienen sind Solitärbienen, viele von ihnen sind von einer einzigen Pflanze abhängig. Wenn es diese nicht mehr, gibt es auch diese Wildbiene nicht mehr. Sie sind Spezialisten und wichtig für die Biodiversität.
Anders ist die Situation bei den Honigbienen. Sie leben in Gemeinschaft. Im Sommer zählt so ein Volk etwa 30 000 Bienen, im Winter sind es immer noch zwischen 10 000 und 15 000 Individuen. Damit sind sie im Frühjahr, wenn das grosse Blühen beginnt, sofort bereit für die Bestäubung. Eine der Eigenschaften der Honigbienen ist, dass sie blütenstetig sind. Das heisst, sie fliegen die immer gleichen Blüten an, bis der Nektar oder die Pollen dieser Art ausgeschöpft sind. Dies ist ein grosser Vorteil für die Bestäubung von Kulturen.
Aber wie geht es unseren Honigbienen denn nun?
Leider ist es so, dass die Honigbienen ohne den Menschen nicht mehr überleben können. Der Hauptgrund ist die Varroamilbe. Sie gilt als der bedeutsamste Bienenschädling weltweit. Seit die Varroamilbe Ende der 1970er-Jahre nach Europa kam – in Davos wurde sie 1991 erstmals festgestellt – hat sich die Bienenhaltung grundlegend verändert. Heute ist die Varroamilbe, die ursprünglich mit der Asiatischen Biene lebte, weltweit verbreitet und verantwortlich für die meisten Völkerverluste.
Die Varroamilbe vermehrt sich in der Brut, wo sie sich vom Fettkörper der Bienenlarven ernährt. Durch diese Schädigung werden die adulten Bienen kurzlebiger. Sind zu viele Bienen eines Volkes betroffen, kann es den langen Winter nicht überleben. Doch es ist die Aufgabe der Imkerinnen und Imker, die Bienen ordnungsgemäss zu betreuen, sie gesund zu erhalten. Das ist so auch in der der Tierseuchenverordnung (TSV) festgelegt. Es ist damit eine gesetzliche Pflicht.