#sofunktionierts: Was tun bei einer ungewollten Schwangerschaft?
Eine Schwangerschaft ist nicht immer geplant, nicht immer gewollt. Was kann man tun, wenn der Schwangerschaftstest ungewollt positiv ausfällt?
«Der erste Schritt sollte sein, mit einer Vertrauensperson zu sprechen», rät Susanna Siegrist, Fachperson sexuelle Gesundheit bei Adebar. Dies könne jemand aus dem Freundes- oder Familienkreis sein, oder aber jemand von einer Fachstelle wie etwa Adebar. Die Beratungsangebote bei Fachstellen seien sehr niederschwellig und kostenlos, neutral und vertraulich.
Entscheide sich die schwangere Frau für einen Schwangerschaftsabbruch, so könnte dieser bis zur zwölften Woche vorgenommen werden, sagt Siegrist. «Ein Schwangerschaftsabbruch wird durch die Grundversicherung von der Krankenkasse übernommen.» Die Kosten seien unterschiedlich hoch und würden je nach Eingriff variieren. Sei jemand noch nicht volljährig, entscheide der Arzt, ob die Eltern informiert werden müssten. «Das Alter ist nicht ausschlaggebend, sondern die Urteilsfähigkeit», erklärt Siegrist. In der Schweiz treiben jährlich 10'000 Frauen ihr Kind ab.
Das Kind austragen, aber nicht behalten
Aber auch für Frauen, die das Kind nicht behalten, aber austragen möchten, gibt es Möglichkeiten. Das Kind kann etwa zur Adoption freigegeben werden. «Die Mutter, respektive die Eltern, müssten jedoch in den ersten drei Monaten nach der Geburt die Kosten für die Pflegefamilie tragen, die von Amtes wegen eingesetzt wird», so Siegrist. Erst danach werde die Adoption definitiv und das Kind komme in seine neue Familie.
Wer das nicht möchte und lieber komplett anonym bleiben will, hat die Option, ein Kind in ein Babyfenster zu legen. Diese gibt es in der ganzen Schweiz, im Kanton Graubünden findet sich ein solches Fenster beim Spital in Davos.