Grundversicherung: Bin ich im Urlaub bei Unfall & Krankheit abgesichert?
Doch auch beim entspanntesten Sightseeing-Wochenende, Strandurlaub oder Shopping-Trip kann immer mal etwas passieren – von einem Extremsport-Urlaub oder einem längeren Auslandsaufenthalt mal abgesehen. Grund genug, sich die Frage nach der Absicherung bei Krankheit oder Unfall im Ausland zu stellen.
Urlaubsland oftmals entscheidend
Das falsche Schuhwerk und ein kleines Steinchen auf der Spanischen Treppe in Rom: Schnell ist man umgeknickt und hat sich im schlimmsten Fall das Bein oder den Arm gebrochen. Da sich Rom in Italien, und damit innerhalb der Grenzen der Europäischen Union sowie der Europäischen Freihandelszone (EFTA) befindet, ist eine Behandlung hier kein größerer Akt. In Ländern wie Deutschland, Österreich, Italien, Spanien, Frankreich, Portugal (sowie allen anderen EU-Staaten), aber auch Ländern wie dem Fürstentum Liechtenstein, Island und Norwegen haben Versicherte aus der Schweiz Anspruch auf die gleichen Leistungen wie Einheimische. Wie hoch die Kostenbeteiligung ausfällt (vor Ort zu bezahlen), richtet sich nach den jeweiligen Vorschriften des Landes. Die Kostenbeteiligung in der Schweiz entfällt dafür.
Versicherungsschutz außerhalb der EU-/EFTA-Grenzen
Außerhalb der EU-/EFTA-Grenzen werden Leistungen nur dann übernommen, wenn ein Rücktransport in die Schweiz aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Wer also bei einem Aufenthalt in den USA nicht auf eine etwaige Behandlung warten will, bis er oder sie wieder zurück in der Heimat verweilt, braucht in jedem Fall eine Zusatzversicherung für Auslandsreisen. Übrigens: Auch der medizinisch notwendige Rücktransport (Repatriierung) in die Schweiz wird von der Grundversicherung nicht abgedeckt. Bei einem Transport vor Ort ins nächstgelegene Spital beteiligt sich die Grundversicherung zu 50 % und mit maximal 500 Franken jährlich an den Kosten.