Gericht glaubt Schnellfahrer seine Ausreden nicht
Der Bauführer respektive sein Firmenauto wird 2016 bei einer Radarkontrolle der Militärpolizei im Kleintal geblitzt, unterwegs in Richtung Schwanden. Das Auto überschreitet die Tempo-80-Grenze an jenem Juliabend um 18.12 Uhr um 34 Stundenkilometer und wird der Kantonspolizei Glarus umgehend gemeldet. Der Bauführer bestreitet aber, selber gefahren zu sein.
Nur: Am gleichen Tag, 19.35 Uhr, hält ihn die Kantonspolizei bei einer Kontrolle in Mollis an, diesmal höchstpersönlich. Mit übersetzter Geschwindigkeit. Für die Beamten dort ist er als Fahrer des besagten Volvos ein alter Bekannter. Ihm war schon sechsmal der Fahrausweis entzogen worden, unter anderem war er viermal zu schnell gefahren.
Diese Vorgeschichte ist einer der Punkte, warum das Kantonsgericht nicht an seiner Tat um 18.12 Uhr im Sernftal zweifelt, auch wenn der Bauführer selbst auf jenem Radarfoto nicht identifizierbar ist. So ist es dem Urteil zu entnehmen, das der «Südostschweiz» vorliegt. Er bekommt 8100 Franken bedingte Geldstrafe und 1000 Busse.
Telefon verfolgt den Bauführer
Sein Verteidiger hatte vor Gericht eine ziemliche Geschichte ausgebreitet. Demnach hätte der Bauführer am Nachmittag im aargauischen Boswil eine Baustelle besucht. Aber als Mitfahrer eines anderen Bauführers, ihre Firma habe 20 bis 25 solche Volvos und teile sie nicht fest zu.
Seltsam ist die Geschichte mit dem Mobiltelefon, das gewissermassen zufällig den Bauführer an dem Tag verfolgte. Er benutze es «zwar überwiegend» so der Verteidiger. Aber alle könnten es nehmen: Das Handy lag angeblich in jenem angeblich nicht fest zugeteilten Auto, aber nur weil er Beschuldigte es vergessen habe. Die Telefonate, die dann auf dem Swisscom-Auszug für die Staatsanwältin waren, schreibt der Verteidiger einem unbekannten anderen Angestellten zu. Dieser habe wohl jedesmal nur erklärt, dass der Bauführer gerade nicht erreichbar sei.
Doch das Handy war – also zufällig mit dem gleichen Volvo – auf gleichen Route unterwegs wie der Beschuldigte selber. Dieser wiederum wollte das Auto ja nicht gefahren haben. Den Volvo, der geblitzt wurde, benutze er zwar relativ häufig. Aber nicht an jenem Tag, da müsse ein anderer damit gefahren sein. Und selbst wenns der Beschuldigte gewesen wäre – von Boswil ins Sernftal hätte er es in der verfügbaren Zeit nicht geschafft, rechnete der Anwalt dem Gericht vor.