Erschwinglicher Musikunterricht in Glarus
Das Gesetz über die musikalische Bildung des Kantons Glarus stammt aus dem Jahre 2008. Es sieht vor, dass der Kanton an die Unterrichtskosten von schulpflichtigen Kindern pauschale Schülerbeiträge in der Höhe von 65 Prozent der durchschnittlichen Besoldungskosten leistet. Ergänzend dazu hat der Verein Glarner Musikschule Anspruch auf einen Grundbeitrag an die weiteren Kosten. Eine einkommensabhängige Förderung des Musikunterrichts («Sozialtarife») praktiziert der Kanton heute nicht. Die Tarifgestaltung ist weitgehend den Musikschulen überlassen.
2012 stimmte das Schweizer Stimmvolk dem Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung zu. Er verpflichtet Musikschulen, die von der öffentlichen Hand unterstützt werden, zu deutlich reduzierten Tarifen für Kinder und Jugendliche und zu Sozialtarifen für einkommensschwache Familien. Im Kanton Glarus wurde die Umsetzung dieser neuen, übergeordneten Vorgaben bisher den Musikschulen selbst überlassen. Die Förderpraxis der öffentlichen Hand wurde darauf nicht abgestimmt. Dies soll mit der vorliegenden Gesetzesrevision korrigiert werden, teilt der Kanton Glarus den Medien mit.
Die Glarner Musikschule macht Zirkusmusik
Infrastruktur: Ressourcen der Schulen nutzen
Die Schulhäuser der Gemeinden würden sich ausgezeichnet eignen, den Kindern den ausserschulischen Musikschulunterricht näherzubringen, teilt die Glarner Regierung mit. Vielfach sei der Weg zur Musikschule bei weniger zentralen Wohnlagen eine schwer überwindbare Hürde beim Erlernen eines Musikinstruments. Die Gemeinden könnten über einen einfachen Zugang zu ihren Schulhäusern ohne nennenswerten finanziellen Aufwand die musikalische Bildung direkt unterstützen und die Musikschulen von zusätzlichen Kosten entlasten, so die Regierung.