Mann greift in Samnaun Kind mit Beil an: Angriff wird vor Gericht unterschiedlich gewertet
Ein Mann steht am Donnerstag vor einem Bündner Regionalgericht. Der Beschuldigte soll in Samnaun einem Kind aufgelauert und mit einem Gipserbeil gezielt Richtung Kopf auf dieses eingeschlagen haben.
Zur Tat kam es gemäss Anklageschrift am Morgen, als sich das damals 10-jährige Kind auf dem Weg in die Schule befand. Der Beschuldigte habe gewartet, bis das Kind an ihm vorbeigelaufen sei, habe es gepackt und mit dem Gipserbeil auf es eingeschlagen. «Dabei schlug er gezielt Richtung Kopf und Oberkörper», heisst es in der Anklageschrift. Als das Kind auf den Boden fiel, habe er weiter auf dieses eingeschlagen. Es habe mindestens elf Schläge gegeben – das Kind wurde mindestens dreimal am Kopf getroffen.
Auslöser für die Tat war, darin waren sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung einig, eine wahnhafte Vorstellung des Beschuldigten. Dieser ging seit mehreren Jahren davon aus, dass ihn die ebenfalls in Samnaun ansässige Familie des Kindes via Abwasser- und Luftsystem chronisch vergifte. Am Morgen dieses 13. Novembers habe er deshalb den Entschluss gefasst, dass es so nicht weitergehen könne. Er habe mit dem Angriff auf das Kind «ein Zeichen» setzen wollen. Das Kind zog sich schwere Verletzungen zu.
Der Staatsanwalt führte vor Gericht aus, dass der Beschuldigte besonders skrupellos vorgegangen sei und während der Tat keinerlei moralische Bedenken gezeigt habe. «Er entschloss sich, das schwächste Familienmitglied anzugreifen, und zeigte eine extreme Geringschätzung gegenüber dem Leben», so der Staatsanwalt.
Er habe die Tat ausserdem nicht aus eigenem Antrieb abgebrochen, sondern erst, als Passanten schreiend auf ihn zurannten. Im Nachgang habe der Beschuldigte die Verletzungen zudem bagatellisiert: «Er sagte, dass er viel fester hätte zuschlagen können», führte der Staatsanwalt aus.
Massive Strafmilderung wegen wahnhafter Störung
Die Staatsanwaltschaft forderte deshalb einen Schuldspruch wegen versuchten Mordes. Ohne verminderte Schuldfähigkeit hätte sie ein Strafmass von 16 Jahren als angemessen angesehen. Aufgrund der festgestellten wahnhaften Störung des Beschuldigten und deren direktem Zusammenhang mit dem Tatmotiv mildere sich die Strafe gemäss geltender Rechtsprechung jedoch massiv.
Deshalb beantragte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie eine stationäre therapeutische Massnahme, die der Strafe vorausgehen soll. Heisst konkret: Er soll in einer spezialisierten Einrichtung oder Klinik untergebracht werden, die er nicht freiwillig verlassen darf.
Massive Strafmilderung wegen wahnhafter Störung
Anders wertete der Verteidiger des Beschuldigten die Tat. Er erklärte vor Gericht, dass sein Mandant nie die Absicht gehabt habe, das Kind zu töten. Sein Mandant habe ausgesagt, dass er – wenn dies sein Ziel gewesen wäre – das Kind bereits mit einem einzigen Schlag gegen den Kopf hätte töten können. Der Beschuldigte sei erschrocken, als er die schweren Verletzungen im Gesicht des Kindes auf Bildern gesehen habe.
Anders als von der Staatsanwaltschaft geschildert, habe sein Mandant ausserdem aus eigenem Antrieb vom Kind abgelassen und nicht erst, als Passanten schreiend auf ihn zugelaufen seien. Diese habe er gar nicht wahrgenommen.
Der Beschuldigte habe die Tat aus seiner subjektiven Wahrnehmung einer «existenziellen Bedrohung» heraus begangen. So sei er überzeugt gewesen, dass die Familie des Kindes ihn habe vergiften wollen.
Der Verteidiger wertete die Tat deshalb als einfache Körperverletzung. Diese liege von der Schwere her im oberen Bereich. Ohne mildernde Umstände hätte er eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten für angemessen gehalten. Aufgrund der auch von der Staatsanwaltschaft angetönten verminderten Schuldfähigkeit beantragte er eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Monaten und eine ambulante statt einer stationären therapeutischen Massnahme.