Majorz oder Proporz – Regierung legt sich (noch) nicht fest
Das heutige Wahlrecht für die Grossratswahlen sei teilweise verfassungswidrig, beschloss das Bundesgericht in Lausanne im Sommer. Dies wurde aufgrund einer Stimmrechtsbeschwerde entschieden.
Einige Tage später traf sich der Grosse Rat zur Augustsession. Bruno Claus, Grossrat und FDP Parteipräsident, reichte einen Auftrag betreffend der Anpassung des Wahlsystems ein. Im Auftrag schreibt Claus, dass eine Einführung des reinen Proporzwahlsystems abzulehnen sei.
Bis 2022 muss das Wahlsystem angepasst werden
Nun antwortet die Regierung.
«Das für Graubünden optimale Wahlsystem soll auf der Basis einer breiten Analyse und offenen Auslegeordnung gesucht werden», schreibt die Regierung als Antwort auf den Auftrag. Die Aufgabe der Regierung bestehe darin, die Möglichkeiten für eine ganzheitlich verfassungsmässige Wahl aufzuzeigen. Ob dies ein gespaltenes Modell von Majorz und Proporz oder gar ein einheitliches Modell ist, möchte die Regierung noch nicht festlegen. Sie will Möglichkeiten aufzeigen, ohne sich frühzeitig einschränken zu lassen.
Doch die Zeit drängt. Eine Lösung muss bis zu den nächsten Grossratswahlen im 2022 gefunden sein. Im Dezember wird das Parlament über den Auftrag debattieren. Die Bündner Regierung gab bereits im August bekannt, dass sie bis spätestens Mitte des kommenden Jahres einen Entwurf für ein neues Wahlsystem präsentieren will.