Auf Eiertutsch mit dem Tanzverbot am Karfreitag
von Delia Landolt
Spitzes oder stumpfes Ende voraus? Hinhalten oder zuschlagen? Taktik ist beim Eiertütschen wichtig, ebenso beim Auslegen des Gesetzes über öffentliche Ruhetage. Die des «Holästeis» ging auf. Das Prinzip ist einfach: Barbetrieb bis 23.59 Uhr, Tanz ab Mitternacht. Das ist Ausgehen am Karfreitag 2019 im Kanton Glarus.
Tanzverbot am Karfreitag scheint für manche absurder, als an diesem Tag auf Fleisch zu verzichten: «Viele Leute fragten ganz erstaunt, ob es bis um Mitternacht wirklich nur Barbetrieb gäbe. Keine Party? Das Tanzverbot ist kein Witz?», berichtet die «Holästei»-Geschäftsführerin Rebecca Leuzinger von den Reaktionen am Freitagabend. Seit Oktober des letzten Jahres führt sie zusammen mit ihrem Bruder Jonas Leuzinger das Kulturzentrum «Holästei» in Glarus.
Am Freitag mussten die beiden jungen Geschäftsführer ihre Tanzfläche bis genau null Uhr sperren. Dafür ist «Eiertütschen» angesagt. Auch ein Tutsch mit dem Gesetz?
Eier über die Bar
Die Tanzveranstaltung zeigt: Partykultur stützt auch christliche Traditionen. Oder zumindest deren moderne Interpretation davon. Im gut bevölkerten «Holästei» fühlt sich Ostern an wie zu Kindheitstagen. Denn in das Motto passt der Schokolade-vertickende Osterhase ebenso wie die Liebesschaukel und, natürlich, die gekochten Eier, farbig angemalt. Einen Stutz pro Ei.
Was die politischen Diskussionen anbelangt, halten sich die «Holästei»-Verantwortlichen jedoch zurück. Wichtig sei für sie Aufmerksamkeit, so Rebecca Leuzinger. Auf dem Ring anzutanzen, den blauen Zettel mit seiner breiten Seite nach vorne in die Höhe zu halten, Traktandum Nummer neun, das geht Partygänger wie auch -veranstalter etwas an: «Alle haben frei und sind in Feierlaune. Hohe Feiertage sind sehr umsatzstark», sagt Leuzinger.