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SVP-Initiative diskriminiert Secondos, die lange hier leben

Die Masseneinwanderungsinitiative der SVP verlangt «Schweizervorrang» statt wie üblich «Inländervorrang».

Südostschweiz
27.12.13 - 01:00 Uhr

Von Stefan Schmid, Bundeshaus

Bern. – Die Masseneinwanderungs-initiative der SVP verlangt Höchstzahlen für Zuwanderer und beauftragt den Bundesrat, das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU neu zu verhandeln. Dies ist bekannt.

Noch kaum thematisiert wurde aber ein weiterer Aspekt dieser Initiative, der weitreichende und gravierende Konsequenzen hat. In Artikel 121a Absatz 3 verlangen die Initianten, dass künftig die «jährlichen Höchstzahlen für erwerbstätige Ausländer auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer» auszurichten seien.

Das ist dicke Post. Bisher galt im schweizerischen Ausländerrecht stets der «Inländervorrang», der auch in der Schweiz bereits ansässige Aufenthalter und Niedergelassene ohne roten Pass geschützt hat. Immerhin ist hierzulande gemäss Bundesamt für Statistik fast jeder vierte Arbeitnehmer Ausländer. Sollten Volk und Stände der SVP-Initiative am 9. Februar zustimmen, soll neu der Vorrang bei der Besetzung einer Stelle nur noch für Schweizer Staatsangehörige gelten.

Paul Rechsteiner, SP-Ständerat aus St.Gallen und Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, spricht von einer «kollektiven Entrechtung». «Alle Secondos, Tausende Italiener, Deutsche, Spanier werden diskriminiert.» Etwas Vergleichbares habe es in der Geschichte des Schweizer Ausländerrechts noch nie gegeben. Die SVP-Initiative sei auch deshalb abzulehnen, weil «dieser Angriff auf alle Secondos, die schon jahrzehntelang hier leben und arbeiten, ein Affront ist».

Die SVP sieht kein Problem

Diese Sichtweise bestätigt Alberto Achermann, Co-Direktor des Zentrums für Migrationsrecht der Universitäten Bern, Neuenburg und Freiburg. «Der Text der Masseneinwanderungsinitiative benachteiligt ganz klar alle bereits in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer.» Dies widerspreche der Argumentation der Initianten, wonach die neue Verfassungsbestimmung auch die hier lebenden Ausländer vor der ausländischen Konkurrenz schützen soll.

Die Folge einer Annahme wären indessen neue Hürden für ansässige ausländische Staatsangehörige, indem bei Anstellungen zuerst geprüft werden müsste, ob es schweizerische Bewerber gibt, und erst danach die ausländische Wohnbevölkerung in der Schweiz und letztlich ausländische Arbeitskräfte mit Wohnsitz im Ausland zum Zuge kämen. Ein solches Verfahren würde laut Achermann zu Verzögerungen bei der Rekrutierung von Arbeitskräften und zu unnötigen Belastungen für die Wirtschaft führen.

Die SVP will derweil nichts von einer Diskriminierung der bereits ansässigen ausländischen Wohnbevölkerung wissen. «Die Kontingente werden in Bezug auf neue Zuwanderer angewendet», sagt Silvia Bär, stellvertretende Generalsekretärin der Partei. Die Initiative wolle nichts anderes, als dass zuerst auf dem inländischen Arbeitsmarkt gesucht werden müsse, dass man also nur weitere Ausländerinnen und Ausländer aus dem Ausland anstellen könne, wenn die Arbeitgeber im inländischen Markt nicht fündig wurden.

«Initianten beim Wort nehmen»

Für Alberto Achermann ist diese Interpretation des Initiativtextes falsch. «Man muss die Initianten beim Wort nehmen.» Schliesslich pochten diese nach einem Erfolg ja auf eine korrekte Umsetzung. Achermann glaubt indes nicht, dass allen Sympathisanten der Initiative diese Tragweite bisher bewusst war.

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