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Ständerat berät Regeln für Telefonüberwachung

Der Ständerat hat gestern Nachmittag als Erstrat die Beratungen zu Gesetzesänderungen aufgenommen, mit welchen der Bundesrat die Überwachung ans Internet-Zeitalter anpassen will.

Südostschweiz
11.03.14 - 01:00 Uhr

charlotte walser

Die Revision solle sicherstellen, dass die notwendige Überwachung Krimineller nicht durch neue Technologien verhindert werden könne, sagte Stefan Engler (CVP/GR) im Namen der vorberatenden Kommission. Heute können Kriminelle Verschlüsselungen einsetzen, um sich einer Überwachung zu entziehen. Um in solchen Fällen ein Skype-Gespräch dennoch mithören zu können, sollen die Strafverfolgungsbehörden künftig auch Government Software einsetzen dürfen. Diese sogenannten Staatstrojaner installieren Polizisten unbemerkt auf Computern. Schon heute lassen die Gerichte die Programme zu, doch ist die Rechtslage umstritten. Mit der Revision des Gesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) will der Bundesrat eine klare Regelung schaffen.

Besonders schwere Straftaten

Die Schnüffelsoftware soll nur zum Einsatz kommen, wenn es um die Aufklärung besonders schwerer Straftaten geht. Im Vordergrund stehen Tatbestände wie Terrorismusfinanzierung, kriminelle Organisation oder Kinderpornografie. Mit dem revidierten Gesetz wären Telefon-, Post- und E-Mail-Überwachungen künftig auch bei flüchtigen Verurteilten sowie vermissten Personen möglich, und zwar ohne vorgängige Bewilligung. Es geht indes ausschliesslich um Überwachungen im Auftrag der Strafverfolgungsbehörden. Nichts damit zu tun haben die Überwachungskompetenzen des Nachrichtendienstes, über die im Zusammenhang mit dem neuen Nachrichtengesetz diskutiert wird.

Auch mit der Affäre um den US-Geheimdienst NSA habe die vorliegende Gesetzesänderung nichts zu tun, betonte Engler. Es gehe nicht um die flächendeckende präventive Überwachung der Bürgerinnen und Bürger. Umstritten ist unter anderem, ob Fernmeldeunternehmen, welche angeordnete Überwachungen ermöglichen müssen, weiterhin für ihren Aufwand entschädigt werden. Geht es nach der Rechtskommission des Ständerates, sollen sie künftig nicht mehr entschädigt werden. Nach geltendem Recht gehen die nötigen Anlagen zulasten der Unternehmen. Diese erhalten aber eine angemessene Entschädigung für die Kosten, die bei der Durchführung einer konkreten Überwachung entstehen. Ausserdem müssen die Behörden, welche die Überwachung angeordnet haben, eine Gebühr für die Leistungen entrichten.

Der Bundesrat plante ursprünglich, die Entschädigung für die Fernmeldeunternehmen zu streichen. Dies stiess aber in der Vernehmlassung auf heftige Kritik. Auf Basis eines Berichts entschied der Bundesrat dann, das heutige System beizubehalten. Die Fernmeldeunternehmen waren allerdings auch damit unzufrieden. Die Branche machte Millionenkosten geltend.

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