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Seit dem Brand von Glarus wird Geschichte gesammelt

Der Historische Verein des Kantons Glarus hat im Glarnerhof in Glarus sein 150-Jahr-Jubiläum gefeiert. Der Präsident des Vereins, Rolf Kamm, referierte über die Geschichte des Vereins.

Südostschweiz
09.10.13 - 02:00 Uhr

Glarus. – Gleichzeitig mit der Hauptversammlung am 5. Oktober hat der Historische Verein des Kantons Glarus auch noch sein 150-Jahr-Jubiläum gefeiert. Der Verein wurde 1863 gegründet. Initiant und Gründerpräsident war der Rechtshistoriker Johann Jakob Blumer. Anstoss zur Gründung gab der Brand von Glarus 1861.

Der Brand hatte neben Häusern auch viele Schriften und Gegenstände aus früherer Zeit vernichtet. Viele Glarner hätten diesen Verlust bedauert, da ihr Geschichtsbewusstsein und ihr Selbstverständnis mit diesen historischen Zeugnissen verbunden gewesen seien, wie der Verein schreibt.

In der Anfangszeit habe der Verein eine Sammlung von Urkunden und Dokumenten zur Glarner Geschichte angelegt. Gleichzeitig habe er historisch bedeutsame Objekte zusammengetragen, etwa Münzen, Medaillen, Waffen, Gerätschaften aller Art, Gemälde, Kupferstiche, Handzeichnungen und Drucksachen.

Ab 1889 im Freulerpalast

Ab 1889 stellte der Verein die Sammlung im frisch renovierten Freulerpalast in Näfels aus. Und 1946 wurde das Museum des Landes Glarus im Freulerpalast eröffnet. Die Leihgaben des Historischen Vereins gingen später in den Besitz des Kantons über, ausgenommen davon blieb die Münz- und Medaillensammlung.

Seit seiner Gründung publiziert der Historische Verein in seinem Jahrbuch Artikel zur Glarner Geschichte. Das Jahrbuch enthält auch Berichte des Landesarchivs, der kantonalen Denkmalpflege, des Museums des Landes Glarus sowie der übrigen im Kanton bestehenden Museen und Geschichtsvereine. Jeweils im Winterhalbjahr findet eine Vortragsreihe statt. Der Historische Verein fördert laut Mitteilung zudem Publikationen und Veranstaltungen mit Bezügen zum Glarnerland und zu seiner Vergangenheit.

Glarner Geschichte bis zur Gegenwart

Rainer J. Schweizer, Professor für öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht, sprach an der Hauptversammlung des Historischen Vereins des Kantons Glarus über die Glarner Verfassungsgeschichte von 1798 bis zur Gegenwart.

Vor 1798 habe in der alten Eidgenossenschaft ein vielfältiger und disparater Verfassungszustand geherrscht – mit Landsgemeindedemokratien, Stadtkantonen mit demokratischer Zunftverfassung, Kantonen mit städtischem Patriziat sowie kirchlich-fürstlich absolutistischen Monarchien, so Schweizer. Zudem sei ein grosser Teil der Landesbevölkerung in rechtlich benachteiligter Stellung gewesen, besonders in den Untertanengebieten. In Glarus galten im Landsbuch zusammengefasste Einzelbeschlüsse der Landsgemeinde und Verfassungsgebräuche.

Nach dem Einmarsch habe Frankreich der Eidgenossenschaft die Verfassung der Helvetischen Republik von 1798 auferlegt. Sie gestaltete die Helvetische Republik zu einen nationalen Einheitsstaat um, der auf den Prinzipien der Rechtsgleichheit, der Volkssouveränität und der Gewaltentrennung beruhte, wie Rainer Schweizer ausführte.

Die Verfassung habe die Untertanengebiete aufgehoben und die Gebietseinteilungen geändert, indem sie die inneren Orte zum Kanton Waldstätten zusammenfasste und in der Ostschweiz die Kantone Thurgau, Säntis und Linth erstehen liess. Glarus gehörte zum Kanton Linth.

Mehr Änderungen in der Verfassung

Das Unbehagen über die komplizierte Verwaltungs- und Gerichtsorganisation sowie – besonders seit 1872 – das Bedürfnis nach Anpassung an das neue Bundesrecht habe Anlass zu Revisionsvorstössen gegeben.

Erfolgreich seien 1886 die Anträge von Landesstatthalter Eduard Blumer und Niklaus Tschudi gewesen, so Schweizer. Die Verfassung von 1887 sei eine politisch moderate, moderne Organisationsformen schaffende Kantonsverfassung gewesen. Die Kommissionen wurden durch ein Regierungskollegium mit sieben Direktionen ersetzt, die Aufgaben der kommunalen Körperschaften anerkannt.

Die Kantonsverfassung von 1887 bewährte sich 101 Jahre lang, bis sie durch die Totalrevision von 1988 abgelöst wurde. Zwischen 1887 und 1986 gab es 45 meist punktuelle Partialrevisionen, seit 1988 bis heute bereits deren 14. Die Verfassungsrevision der Jahre 2006 bis 2009 zur Gemeindestrukturreform stelle materiell eine Totalrevision dar. (eing)

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