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Neuer Akt im Streit um Valser Steinbruch

Die Valser Naturstein AG will Blöcke aus ihrem Steinbruch Carlag abtransportieren. Anwohner erheben Einsprache.

Südostschweiz
09.02.12 - 01:00 Uhr

Von Jano Felice Pajarola

Vals. – Das Baugesuch ist publiziert, die Einsprachen dagegen sind bereits so gut wie sicher: Die im umstrittenen Valser Steinbruch Carlag bereits abgebauten Steinblöcke sollen auf Lastwagen geladen und zur Weiterverarbeitung abtransportiert werden können. Der Familienbetrieb der beiden Unternehmer Josef und Bruno Berni ist im Grunde seit Herbst 2010 geschlossen. Das Bundesgericht hatte damals nach Rekursen von Anwohnern festgestellt, der Steinbruch verfüge nicht über eine ausreichende baurechtliche Genehmigung; später hielt es zudem fest, der Abtransport von Steinen sei ebenfalls unzulässig.

Ein Baugesuch für die Wiederaufnahme des Abbaus wurde in der Folge von der Gemeinde Vals abgelehnt, das Verwaltungsgericht stütze diesen Entscheid im November 2011. Die vor der Schliessung noch abgebauten Blöcke will die AG aber seit längerer Zeit wegschaffen.

«Gar nicht bewilligungsfähig»

Hauptgegnerin des Steinbruchs ist die Anwohner-Interessengemeinschaft (IG) Mura/Carlag. Wie deren Vertreterin Brigitte Bless gestern sagte, erhebt die IG auch gegen das neue Baugesuch Einsprache. Schon vergangenen Sommer habe die Naturstein AG wiederholt Material verladen und illegal abtransportiert, ein Vorgang, für den das Unternehmen notabene noch immer nicht gebüsst worden sei. «Grob gesagt ist das neue Gesuch gar nicht bewilligungsfähig», so Bless weiter. «Es würde das Bundesgerichtsurteil umgehen.»

Seniorchef Josef Berni war gestern für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Ein ähnliches Baugesuch wie das jetzige hatte er im Herbst unter anderem damit begründet, der Abtransport des Materials werde der Naturstein AG wirtschaftlich «Luft verschaffen» und die Weiterbeschäftigung der Angestellten für einige Monate sichern. Für die Aktion seien 40 Lastwagenfahrten nötig, verteilt auf drei Tage. Eine Bewilligung werde zu einer «Entkrampfung der Situation» führen.

Ans Bundesgericht weitergezogen hat Berni gemäss Bless den Entscheid des Verwaltungsgerichts vom November 2011. Das Urteil steht aus.

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