HCD muss tief in die Kasse greifen
Der HC Davos muss für die Jahre 2006 bis 2009 insgesamt 1,5 Millionen Franken Mehrwertsteuern nachzahlen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Bündner NLA-Klub hat das Geld allerdings vorsorglich schon zurückgestellt.
Der HC Davos muss für die Jahre 2006 bis 2009 insgesamt 1,5 Millionen Franken Mehrwertsteuern nachzahlen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Bündner NLA-Klub hat das Geld allerdings vorsorglich schon zurückgestellt.
Von Urs-Peter Inderbitzin
Eishockey. – Die Hockey Club Davos AG ist eine Holdinggesellschaft mit zwei Tochterfirmen. Der Zweck der HC Davos Management AG liegt in der Zurverfügungstellung der Infrastruktur und der Vornahme von Dienstleistungen, namentlich in den Bereichen Marketing und Sponsoring, für die HC Davos Sport AG. Letztere bezweckt die Durchführung, Organisation und Leistung des Eishockey-Profi-Spielbetriebes.
Im Jahre 2011 unterzog die Eidgenössische Steuerverwaltung die beiden Schwestergesellschaften einer Mehrwertsteuerkontrolle. Sie stellte dabei mehrwertsteuerrechtliche Ungereimtheiten fest und verpflichtete den Eishockey-Verein, für die Jahre 2006 bis 2009 Mehrwertsteuern in der Höhe von 1,532 Millionen Franken nachzubezahlen.
Nach dem Bundesverwaltungsgericht hat auch das Bundesgericht dieses Vorgehen geschützt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hatte argumentiert, der HC Davos habe Umsätze und Aufwände jeweils nach «taktischen» Gesichtspunkten den beiden Tochterfirmen zugewiesen, ohne dass es in der Folge zu eine Ausgleich gekommen sei.
Alle Einwände abgewiesen
Laut Bundesgericht wiederum «ist nicht zu übersehen, dass die Zuweisung von Aufwänden und Erträgen keinem klaren handelsrechtlichen Konzept folgt.» So seien etwa «unverrückbare Fragezeichen» hinsichtlich der Verbuchung der Ticketeinnahmen aus dem Spengler-Cup am Platz. Obschon die Rechte am Turnier der Management AG zustünden, seien die Einnahmen vertragswidrig in der Sport AG verbucht worden, ohne dass es zu einer Weiterleitung an die Inhaberin der Rechte gekommen sei. Das Bundesgericht wies sämtliche Einwände des Eishockeyklubs ab. Der HC Davos muss nun nicht nur die 1,532 Millionen Franken in die Bundeskasse bezahlen, sondern auch für die Gerichtskosten in der Höhe von 10 000 Franken aufkommen.
Urteil 2C_812/2013 und 2C_813/2013 (vom 28.5.2014)
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