Graubünden kommt ohne Hundegesetz gut aus
Immer mehr Kantone regeln das Hundesitting und das Gassigehen mit Hunden. Graubünden will davon nichts wissen.
Immer mehr Kantone regeln das Hundesitting und das Gassigehen mit Hunden. Graubünden will davon nichts wissen.
Chur. – Die Reglementierungswut kennt keine Grenzen. Inzwischen wird sogar der Hundespaziergang gesetzlich geregelt. So brauchen etwa Hundesitter im Kanton Genf eine Bewilligung, während im Kanton Bern nur noch drei Hunde gleichzeitig ausgeführt werden dürfen. Und in Appenzell Ausserrhoden will man das Spaziergehen mit mehr als drei Hunden sogar gesetzlich verbieten.
In Graubünden ist man noch weit entfernt von gesetzlichen Bestimmungen, wie Kantonstierarzt Rolf Hanimann sagt. Zwar wird das Hundesitting auch in Graubünden immer populärer, wie Gion Sgier vom Tierheim Arche erklärt, aber die Bündner Behörden verlangen keine spezifische Bewilligung für Hundesitter. Im Kanton bestehe lediglich eine Meldepflicht, wenn dem Hundesitting gewerbsmässig nachgegangen werde, so Hanimann. Dieser findet den liberalen Ansatz richtig und sieht auch keinen Handlungsbedarf.
Probleme machen den Hundebesitzern aber die unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Kantonen. Das spürt auch der Verein Tier im Recht, wo sich Anfragen von Hundebesitzern zum Beispiel bei einem Umzug häufen. (so)
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