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Engadiner Busunglück wird heute gerichtlich beurteilt

Der Bezirksgerichtsausschuss Maloja befasst sich heute mit dem schweren Busunfall, der am 3. Oktober 2008 im Oberengadin drei Todesopfer gefordert hat. Angeklagt sind der Buschauffeur und der Betriebsleiter der Engadin Bus AG.

Südostschweiz
14.09.10 - 02:00 Uhr
Zeitung

Von Theo Gstöhl

Samedan. – Knapp zwei Jahre nach dem tragischen Unglück müssen sich heute der Buschauffeur und sein Vorgesetzter für den tragischen Unfall verantworten, der sich am 3. Oktober 2008 zwischen Sils und Silvaplana ereignet hatte. Der hintere Teil des in Richtung St. Moritz fahrenden Gelenkbusses war in der unübersichtlichen Linkskurve am Ende der Silserebene auf der mit Schneematsch bedeckten Fahrbahn ins Rutschen gekommen und auf die Gegenfahrbahn geraten.Dort kam es zu einer heftigen Kollision mit einem entgegenkommenden Sattelschlepper, der Rundholz geladen hatte. Dabei wurde der Fahrgastraum des auf die Gegenfahrbahn geratenen hinteren Teils des Gelenkbusses aufgeschlitzt. Zwei am Fenster sitzende Passagiere – ein Mann und eine Frau – wurden aus dem Bus gerissen und auf die Strasse geschleudert. Sie starben noch auf der Unfallstelle. Durch den wuchtigen Aufprall ebenfalls tödlich verletzt wurde ein Mann im Innern des Busses. Bei den Todesopfern handelte es sich um zwei Männer aus dem Kanton Zürich im Alter von 72 und 66 Jahren und um eine 52-jährige Frau aus dem Kanton Basel-Landschaft. Sieben Personen wurden bei dem Unglück verletzt, zwei von ihnen mittelschwer.

Keine Klage wegen Körperverletzung

Der heute in der Chesa Planta in Samedan tagende Bezirksgerichtsausschuss Maloja wird nun prüfen, ob sich der Busfahrer und der Betriebsleiter der zur Stadtbus Chur AG gehörenden Engadin Bus AG der mehrfachen fahrlässigen Tötung sowie der Verletzung des Strassenverkehrsgesetzes schuldig gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft Graubünden hatte nach Einholung eines Expertengutachtens und nach Abschluss der Strafuntersuchung Anklage gegen die beiden erhoben. Die zwei beim Unfall mittelschwer verletzten Buspassagiere verzichteten auf einen Strafantrag – und so wurde der Tatbestand der Körperverletzung auch nicht eingeklagt.

Ungeeignet für Berggebiete?

Nach dem tragischen Unfall war in den Schweizer Medien der Vorwurf eines Nutzfahrzeugexperten laut geworden, dass sich Gelenkbusse nicht für Berggebiete eignen würden. Diesem Vorwurf widersprach Dieter Heller, damaliger Verwaltungsratspräsident der Stadtbus Chur AG, zu welcher die Engadin Bus AG gehört. Bei der Strecke, auf welcher sich der Unfall ereignet habe, handle es sich nicht um eine Bergstrasse, so Heller. Und Gelenkbusse seien nicht stärker schleuderanfällig als normale Busse. Dies habe sich bei mehrere Fahrtrainings gezeigt.

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