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Der 1. August – kaum zu glaubender Nachtrag

Der Bundesbrief von Anfang August 1291 ist nicht die Gründungsurkunde der Eidgenossenschaft. Der 1. August ist weder uralt, noch das Gründungsdatum. Und dass der Rütlischwur am heutigen Nationalfeiertag stattfand, ist Fantasie, historisch nicht bewiesen.

Südostschweiz
07.08.14 - 02:00 Uhr

Der Bundesbrief entstand zwischen 1260 und 1312. Er ist ein Landfriedensbündnis zwischen Uri, Schwyz und Unterwalden, eines von vielen. Für die Geschichte der Alten Eidgenossenschaft ist der Bundesbrief unwichtig. Er gerät für Jahrhunderte in Vergessenheit und wird erst 1724 vom Schwyzer Archivar Franz Anton Frischherz offiziell registriert. In den nächsten gut hundert Jahren kennen nur wenige Chronisten das Jahr 1291.

Die Alte Eidgenossenschaft braucht kein neues Gründungsdatum. Sie kennt es schon. Es ist der 8. November 1307. Der Glarner Chronist Ägidius Tschudi hält die Gründung samt Rütlischwur in seinem «Chronicon Helveticum» von 1550 fest: «Anno domini 1307: Also ward diese püntnus von den genanten drijen tapfern personen in dem land Uri im Rütlin von erst gemacht und geswort, davon die eidtgnosschaft entsprungen.» Warum also feiern wir nicht den 8. November 1307 als Gründungsdatum?

Einige Jahrzehnte nach der Gründung der modernen Schweiz von 1848 will das Land mit einer nationalen Feier die Einheit stärken. Als die Stadt Bern 1889 ihre eigene 700-Jahr-Feier begehen möchte, erfindet der Bundesrat eine gesamtschweizerische Bundesfeier. Historiker diskutieren damals seit Jahrzehnten das Datum: Das bekannte 1307 oder das unbekannte 1291? Der Bundesrat entscheidet: «Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat ihren Anfang genommen mit dem ewigen Bunde, welcher von den Leuten von Uri, Schwyz und Unterwalden am 1. August 1291 errichtet worden ist.» Dass es sich um einen einfachen Vertrag und keineswegs um einen ewigen Bund handelt, ignoriert die Regierung. Den 1. August legt sie fest, weil im Dokument von 1291 «Anfang August» erwähnt ist.

Die eidgenössische 600-Jahr-Feier in der Innerschweiz wird 1891 zum Grosserfolg. Jeder weiss nun: Die Schweiz wurde 1291 gegründet und basta! Sogar der Rütlischwur verlagert sich von 1307 auf 1291. Kritische Stimmen will niemand mehr hören!

Am Nationalfeiertag wird das Jahr 1307 wohl nirgends erwähnt. Die alten Eidgenossen aber würden verständnislos den Kopf schütteln und fragen, was der Trubel um den 1. August eigentlich soll. Aber mal ehrlich, ist der 1. August nicht besser geeignet, um im Freien Höhenfeuer, Reden und Bratwürste zu geniessen? Egal, ob der historische Hintergrund nun gegeben ist oder nicht, ich freue mich, Schweizer zu sein und in diesem herrlichen Land zu leben!

Giacumin Bass, Müstair

In diesen Tagen erinnern sich Menschen europaweit an den Ausbruch des Ersten Weltkriegs. Eindrückliche Feiern fanden statt, so am 3. August auf dem Hartmannsweilerkopf im Elsass, in Anwesenheit des deutschen Bundespräsidenten Joachim Gauck und des französischen Präsidenten François Hollande. Auch in der Schweiz wird der Soldaten gedacht, die in den Jahren 1914 bis 1918 während der Grenzbesetzung ihr Leben verloren haben. Kränze werden an den Denkmälern niedergelegt.

Auch in Chur, im Stadtgarten, befindet sich ein Denkmal. Es erinnert an die verstorbenen Wehrmänner der beiden grossen Kriege in Europa im 20. Jahrhundert. Seit Jahren befindet sich diese Gedenkstätte in verwahrlostem Zustand. Für den Fall, dass dieses Denkmal gründlich gereinigt und die Umgebung entsprechend bepflanzt würde, wäre das ein Zeichen von Pietät und Ehrerbietung gegenüber den Verstorbenen und ihren Familien.

Rita Frauch, Chur

Zum Artikel «Das Schweigen der Feigen» in der Ausgabe vom 27. Juli.

Ich bin römisch-katholisch und ärgere mich wie Sacha Wigdorovits über diese Haltung der Öffentlichkeit. Der Wohlstand in der Schweiz hat neue Egoisten und Egomanen im grossen Stil geboren und vervielfacht. Mut und Rückgrat leiden darunter. Ein viel zu grosser Anteil unserer Politiker ist schwammig – sie gehören zur Ego-Gruppe. Sie unternehmen alles, damit wir, das Schweizervolk, spuren und auf dem Bünzli-Gleis bleiben.

Das Wort «Jude» wird aufgebauscht, obwohl sich die Juden in der Schweiz längst integriert und angepasst haben, sie fallen überhaupt nicht auf, sie sind gute Schweizer wie wir. Etwas, das man von den Hamas-Leuten wirklich nicht sagen kann. Was würde die Schweizer Regierung tun, wenn man uns ununterbrochen mit Raketen beschiessen würde? Einfach zuwarten und weiter kuscheln, zuwarten, bis die Schweiz vernichtet ist?

Wigdorovits ist sehr mutig! Ob er nun Jude, Christ oder andersgläubig ist, egal, wichtig ist, er sind ein tüchtiger, anständiger Mensch, davon bin ich überzeugt!

Eric Bauer, Weesen

Der Schweizer Bundesrat will mit der Europäischen Union einen Rahmenvertrag abschliessen. Dieser Rahmenvertrag soll die «institutionelle Einbindung» der Schweiz in die EU sicherstellen. Der Bundesrat will, dass die Schweiz alles EU-Recht, das Brüssel zu allen heutigen und künftigen bilateralen Verträgen einseitig bereits beschlossen hat oder in Zukunft noch beschliessen wird, automatisch (der Bundesrat wählt dazu das Wort «dynamisch») übernimmt. Damit wird der sogenannte Acquis communautaire der EU verbindliches Recht für die Schweiz. Der Bundesrat übernimmt also fremdes Recht und akzeptiert fremde Richter. Staatssekretär Yves Rossier, der diese «Lösung» im Auftrag des Bundesrates mit der EU ausgearbeitet hat: «Ja, es sind fremde Richter, aber es geht auch um fremdes Recht.» («NZZ am Sonntag», 19. Mai 2013.) Dass dann fremdes Recht auch für die Schweiz gelten würde, hat er vergessen beizufügen. Damit würde die Schweiz faktisch EU-Mitglied – ohne Volksabstimmung!

Eine «institutionelle Einbindung» in die EU via Rahmenvertrag heisst für die Schweiz somit die Unterstellung unter fremde Richter und somit unter fremdes Recht. Totaler Souveränitäts- und Unabhängigkeitsverlust, somit unserer Selbstbestimmung. Totale Demontage der direkten Demokratie und des helvetischen Föderalismus. In deren Folge Ausbeutung und Verarmung unseres Landes durch höhere Steuern und Abgaben sowie in deren Folge Nivellierung der Arbeitslosigkeit mit der EU.

Unser Bundesrat, der auf unsere Verfassung geschworen hat, will mit diesem Vorhaben das Volk ausschalten und hintergehen – es verraten! Der Bundesrat von 1848 würde sich im Grabe umdrehen. Parlament und Volk sind nun gefordert, dem Bundesrat ihren Willen aufzuzwingen.

Bart Meier-Klaas, Klosters

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