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Damit nur der Grill raucht

Kanton Die Grill-Saison kann starten. Um keine Probleme mit den Nachbarn zu bekommen, sollten einige Regeln beachtet werden.

Südostschweiz
28.05.14 - 02:00 Uhr

Irene Lustenberger

Mit den ersten Sonnenstrahlen und den warmen Tagen beginnt auch wieder die Grill-Saison. Damit der Grill ohne Einwände der Nachbarn angeheizt werden kann, ist es sinnvoll, unnötige Rauchentwicklung zu vermeiden.

Um die Rauchentwicklung reduzieren zu können, sollten Grillanzünder und trockene Kohlen verwendet werden. Die exakte Hitze, um das Grillgut auf den Grill zu legen, ist erreicht, wenn sich die Kohle weisslich verfärbt. Grilltassen verhindern, dass das Grillgut durch Abtropfen von Fetten zu brennen beginnt. Aber auch die Rauchbelastung wird so erheblich abgeschwächt.

Eine Alternative zum Holzkohlegrill ist ein Grill, der mit Gas betrieben wird. In der Regel wird dieser mit Butan- oder Propangas in Betrieb gesetzt. Wichtig ist beim Grillieren mit Gas, den Verbindungsschlauch auf Dichtheit zu überprüfen.

Windgeschützter Standplatz

Bevor der Grill angezündet wird, sollte man sich vergewissern, dass man einen geeigneten Grillplatz auf der Terrasse eingerichtet hat. Dieser sollte frei von Brandgefahren sein und einen guten Standplatz aufweisen. Wenn möglich sollte er vor Wind geschützt sein, damit dieser die Glut nicht verbreiten und durch einen sogenannten Funkenflug Schaden anrichten kann. Zur Sicherheit sollte etwas Löschwasser zur Verfügung stehen.

Nach dem Grillvergnügen sollte man mit dem Entsorgen der Kohlereste bis zum nächsten Tag warten.

Der Hauseigentümerverband (HEV) Kanton Schwyz rät, Grillpartys, die länger als bis 22.00 Uhr dauern, den Nachbarn vorgängig mitzuteilen. Um 22.00 Uhr beginnt jedoch auf jeden Fall die Nachtruhezeit, und die Gespräche müssen auf Zimmerlautstärke reduziert werden.

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