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Bedingte Geldstrafen im Busunglück-Prozess gefordert

Im Prozess zum tödlichen Busunglück im Engadin verlangt die Staatsanwaltschaft für die beiden Angeklagten bedingte Geldstrafen.

Südostschweiz
15.09.10 - 02:00 Uhr
Zeitung

Samedan. – Zwei Jahre nach dem Busunglück mit drei Todesopfern im Oberengadin haben sich gestern der Chauffeur und der Betriebsleiter der Engadin Bus AG in Samedan vor Gericht verantworten müssen. Der Chauffeur und der Betriebsleiter sind der mehrfachen fahrlässigen Tötung angeklagt. Für den Fahrer fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 110 Franken bedingt auf zwei Jahre sowie eine Busse von 800 Franken. Der Antrag für den Betriebsleiter lautet auf eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 100 Franken sowie eine Busse von 700 Franken.

«Mittelschweres Verschulden»

Das Verschulden des Fahrers wiege mittelschwer, hiess es. Der Chauffeur habe grundlegende Sicherheitsregeln verletzt. Dem Betriebsleiter wirft die Staatsanwaltschaft vor, er sei seiner Pflicht nicht nachgekommen, weil er am Nachmittag des Unfalltages, als Schnee fiel, kein Kettenobligatorium für die Ortsbusse angeordnet habe.Der Prozess wird heute fortgesetzt. Wann das Urteil ergeht, ist noch offen. (sda)

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