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Wohnungen der Pensionskasse werden nicht abgebrochen

Die kantonale Pensionskasse muss in ihrem neuen Mehrfamilienhaus in Chur keine Wohnungen abreissen lassen. Zwei Nachbarn sind mit ihrer Behauptung, der Bau sei nicht korrekt profiliert worden, vor Bundesgericht abgeblitzt.

Südostschweiz
22.02.11 - 11:50 Uhr

Chur/Lausanne. – Aufatmen bei der kantonalen Pensionskasse und beim Churer Hochbauamt: Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Nachbarn Ruth Schmid und Werner Wichser gegen die Baubewilligung der Stadt Chur für den Erweiterungsbau eines Mehrfamilienhauses an der Sägenstrasse abgelehnt. Wäre sie gutgeheissen worden, hätten fünf Wohnungen abgerissen werden müssen.

Zu spät für eine Einsprache

Das Ehapaar Wichser hatte bemängelt, dass der Stadtrat im Jahr 2007 einen Erweiterungsbau des Mehrfamilienhauses um rund 560 Quadratmeter zu Unrecht bewilligt habe. Dieser Zusatzbau sei nicht profiliert gewesen, sie hätten deshalb die Erweiterung erst beim Bau realisiert, zu spät für eine Einsprache. Das Ehepaar Wichser beschritt deshalb den Rechtsweg gegen die Stadt Chur und die kantonale Pensionskasse. Je zweimal beschäftigten sich das Verwaltungsgericht Graubünden und das Bundesgericht mit dem Fall.

Mehr in der «Südostschweiz» von heute.

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