Grünes Licht für das Bischofalp-Baugesuch
Abgewiesen: Die Sportbahnen Elm unterliegen mit ihrer Beschwerde gegen die Pläne für ein Restaurant «Bischof» vor Bundesgericht.
Abgewiesen: Die Sportbahnen Elm unterliegen mit ihrer Beschwerde gegen die Pläne für ein Restaurant «Bischof» vor Bundesgericht.
Lausanne/Elm. – Nach langem juristischen Hin und Her haben die Bundesrichter in Lausanne entschieden: Die Beschwerde der Sportbahnen Elm AG gegen den Entscheid des Glarner Verwaltungsgerichtes wird abgewiesen. Das Glarner Gericht hatte die Pläne für den Bau eines Bergrestaurants auf der Bischofalp mit gewissen Auflagen bewilligt. Das Bundesgericht unterstützt die Entscheide der Glarner Instanzen nun und heisst ihr Vorgehen in allen Punkten gut. Die Sportbahnen Elm als Beschwerdeführerin haben die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens zu tragen.
Fünfjähriger Rechtsstreit beendet
Dem Bundesgerichtsurteil geht ein fünfjähriger Rechtsstreit voraus, bei dem von den Sportbahnen Elm immer wieder neue Argumente, darunter etwa fehlender Bedarf für ein weiteres Restaurant im Skigebiet, ins Feld geführt wurden, um das Baugesuch der Projektgruppe Tourismus Alp Bischof zu verhindern. Notabene eines Restaurants, das nicht den Sportbahnen Elm gehört.
Mit dem Urteil aus Lausanne steht dem umstrittenen Projekt nun zumindest rechtlich nichts mehr im Wege. (so)
(Urteil 1C_533/2010 vom 20.7.2011)
Mehr in der «Südostschweiz» vom Donnerstag.
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