Apple kann im iPad-Rechtsstreit durchatmen
Apple kann den Verkauf des iPads in China vorerst fortsetzen, nachdem ein Gericht in Shanghai am Donnerstag die Klage eines chinesischen Unternehmens zurückgewiesen hat. Aufatmen kann Apple aber dennoch nicht.
Apple kann den Verkauf des iPads in China vorerst fortsetzen, nachdem ein Gericht in Shanghai am Donnerstag die Klage eines chinesischen Unternehmens zurückgewiesen hat. Aufatmen kann Apple aber dennoch nicht.
Bern. – Denn die chinesische Firma, die Apple in China die Namensrechte für das iPad streitig macht, ergreift nun auch juristische Schritte in den USA. Das Unternehmen Proview Electronics hat beim Obersten Gericht Kaliforniens eine Klage gegen Apple eingereicht, wie das «Wall Street Journal» am Freitag berichtete.
In der Klageschrift werfen die Chinesen Apple Betrug beim Kauf der iPad-Namensrechte für mehrere Länder von einer Tochterfirma vor. Die Klage wurde bereits Freitag vor einer Woche eingereicht.
Am Donnerstag hatte Apple noch einen Etappensieg in dem Streit errungen. Ein chinesisches Gericht lehnte die Forderung von Proview Shenzhen ab, den Verkauf des Tablet-Computers von Apple in China sofort zu stoppen. Wie die amtliche Nachrichtenagentur Xinhua berichtete, urteilte das Gericht, der Verkauf könne weitergehen, weil der Namensstreit noch nicht entschieden sei.
Apple bekräftigt, die weltweiten Namensrechte 2009 für 35'000 britische Pfund (heute knapp 50'000 Fr.) über ein Tochterunternehmen namens IP Application vom Schwesterunternehmen Proview Taiwan gekauft zu haben. Proview Shenzhen allerdings gibt vor, nicht Teil dieses Geschäfts gewesen zu sein.
Das Unternehmen aus der südchinesischen Metropole Shenzhen sieht sich als rechtmässiger Eigentümer der Namensrechte in China, obwohl ein Schwesterunternehmen in Taiwan die weltweiten Rechte einst an Apple verkauft hatte. Proview Shenzhen verweist darauf, dass die Namensrechte für China unter seinem Namen registriert seien. Proview Taiwan habe die chinesischen Rechte nicht verkaufen können. (sda)
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