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In welcher Situation ist ein Wolfsabschuss legal?

Ein pensionierter Aargauer Anwalt vertritt die Ansicht, dass Wölfe unter gewissen Voraussetzungen ohne Bewilligung straflos getötet werden dürfen. Der Bundesrat widerspricht nur teilweise.

Südostschweiz
17.12.14 - 20:54 Uhr

Chur. – Berner Konvention hin oder her: Der pensionierte Aargauer Anwalt Rainer Schumacher sieht eine juristische Möglichkeit, wie ein Wolf legal und ohne Bewilligung abgeschossen werden kann. Wenn ein rechtfertigender Notstand vorliege, dürfe zum Gewehr gegriffen werden. Gemäss Schumacher tritt ein solcher Fall bereits ein, wenn sich ein Wolf einer Schafherde oder Kindern nur schon nähert.

Der Bundesrat hat sich zur Frage des Notstandes ebenfalls geäussert. Gemäss ihm liegt ein Notstand nur vor, «wenn die Gefährdung von Leib und Leben durch den Wolf unmittelbar ist und nicht anders als durch einen Abschuss abgewendet werden kann.» (bcm)

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