Unbeschwert auf Kreuz- und Flussfahrten gehen

Reisen mit einem Kreuzfahrtschiff oder eine Flussfahrt sind meistens teuer. Umso ärgerlicher, wenn man die Reise wegen einem Streik oder einer Krankheit nicht antreten kann. Eine Reiseversicherung erstattet immerhin die Kosten zurück.

Wer eine Kreuzfahrt antritt sollte sich zuvor richtig versichern.

Bild: Keystone

Chur/Glarus/St. Gallen. – Kreuzfahrten sind beliebt. 100 000 Schweizer waren allein im vergangenen Jahr mit einem Kreuzfahrtschiff unterwegs. Und das Kreuzfahrtfieber nimmt zu. Das jährliche Wachstum liegt bei zu zwölf Prozent.

Egal, ob die Reise auf die hohe See führt oder sich auf eine Flussfahrt beschränkt: Wer länger ins Ausland reist, sollte sich richtig versichern, schreibt der Internet-Vergleichsdienst comparis.ch. Schiffsunglücke sind dabei eine Seltenheit. Viel häufiger fällt der geplante Transport zum Einschiffungsort wegen eines Streiks aus oder eine Krankheit macht die Weiterfahrt unmöglich.

Jahresreiseversicherung kann sich lohnen

Gegen solche Risiken können sich die Urlauber mit einer Reiseversicherung absichern. Diese kann aus einem Annullierungsschutz oder einer Personen-Assistance bestehen. Beim Annullierungsschutz zahlt die Versicherung, wenn der Versicherte die bereits gebuchte und bezahlte Reise aus bestimmten Hinderungsgründen nicht antreten kann. Gedeckte Risiken sind etwa Unfall oder Krankheit, Transportausfall, Unruhen im Ferienland oder Naturkatastrophen.

Muss der Versicherte aus denselben Gründen die Reise frühzeitig abbrechen, deckt die Personen-Assistance die Kosten. Die Versicherung zahlt auch Rettungs- und Bergungskosten und einen notwendigen Hotelaufenthalt. Zu beachten ist, dass bei Einzelreiseversicherungen die Deckung meist schlechter oder auf kleinere Beträge beschränkt ist, als dies bei Jahresreiseversicherungen der Fall ist. Ab mehr als einer Reise pro Jahr und für Familien kann es sich daher lohnen, eine Jahresreiseversicherung abzuschliessen.

Maximal das Doppelte der Kosten

Arzt- und Spitalkosten sind durch die Reiseversicherung nicht gedeckt. Dafür zuständig ist die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse, allerdings nur bei einem Krankheits- oder einem Notfall, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Grundversicherung deckt maximal das Doppelte der Kosten, die für die gleiche Behandlung in der Schweiz entstehen würden. Reist man in Länder mit hohen Gesundheitskosten empfiehlt es sich, vorgängig bei seiner Krankenkasse die Leistungen abzuklären und allenfalls eine Zusatzversicherung abzuschliessen. (so)

Zum Versicherungsvergleich gehts hier.

  • Quelle: suedostschweiz.ch
  • Datum: 23.07.2012, 13:00 Uhr
  • Webcode: 2496854
 

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