Patient hat Recht auf Dossier – mehr nicht
Sein Dossier beim Arzt kann ein Patient einsehen. Aber wenn dieser privat bleibende Notizen macht, bleiben sie ihm verborgen. Auch wird im Dossier nicht auf Verlangen gelöscht, es wird nur berichtigt.
Sein Dossier beim Arzt kann ein Patient einsehen. Aber wenn dieser privat bleibende Notizen macht, bleiben sie ihm verborgen. Auch wird im Dossier nicht auf Verlangen gelöscht, es wird nur berichtigt.
15.08.12 - 18:15 Uhr
Glarus. – Ein Notfallpatient will vom Kantonsspital Glarus sein Dossier sehen. Das ist sein Recht, wie der Datenschutzbeauftragte des Kantons Glarus im Amtsbericht 2011 ausführt. Nicht sehen kann der Patient aber, was der Notfallarzt zum rein persönlichen Gebrauch dazunotiert und nicht ins Patientendossier einträgt. Und ebensowenig kann der Patient verlangen, dass Daten aus seinem Dossier gelöscht werden. (fra)
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