ÖV-Billett nur in Ausübung von Wintersport
Die Jahreskarte für das neue Skigebiet Arosa-Lenzerheide ist zugleich ein ÖV-Billett. Der Zusatz «in Ausübung von Wintersport» sorgt jedoch für eine gewisse Verunsicherung. Müssen die Leute tatsächlich ihre Ski und Skistiefel dabei haben oder in Wintersportbekleidung den ÖV nutzen, fragte sich die «Aroser Zeitung».
Die Jahreskarte für das neue Skigebiet Arosa-Lenzerheide ist zugleich ein ÖV-Billett. Der Zusatz «in Ausübung von Wintersport» sorgt jedoch für eine gewisse Verunsicherung. Müssen die Leute tatsächlich ihre Ski und Skistiefel dabei haben oder in Wintersportbekleidung den ÖV nutzen, fragte sich die «Aroser Zeitung».
Arosa. – «Grundsätzlich ja», stellt Mediensprecherin Yvonne Dünser von der Rhätischen Bahn klar, und fügt an: «Das ÖV-Billett ist gültig auf der Hin- und Rückfahrt zu den Talstationen der Bergbahnen Arosa und Lenzerheide in Zusammenhang mit anschliessender oder vorgängiger Benützung der Bergbahnen.»
Wenn keine anschliessende oder vorgängige Benutzung der Bergbahnen erfolgt, muss ein Billett gekauft werden. Das heisst: Für alle weitere Fahrten (Arbeit, Schule, Einkaufen, Ausflüge, Besuche usw.) ist die Jahreskarte für das Skigebiet nicht gültig.»
Allerdings gibt es für Zweitwohnungsbesitzer und Inhaber von sogenannten Skischränken die Möglichkeit, bei den Bergbahnen eine Bestätigung zur Nutzung der definierten ÖV-Strecken für die An- beziehungsweise Abreise ohne Wintersportausrüstung anzufordern. (so)
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