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Kantonsbeiträge für Bergbauern bleiben

Der Kantonsrat hat am Mittwoch das neue Landwirtschaftsgesetz verabschiedet. Dabei beschloss er, die Steilhang-Beiträge für Bauern nicht zu streichen.

Südostschweiz
16.04.14 - 17:32 Uhr

Kanton. - Mit 70 zu 13 Stimmen genehmigte der Kantonsrat die Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes, die eine Anpassung an das neue Direktzahlungssystem des Bundes beinhaltet. Umstritten waren die kantonalen Steillagen-Beiträge, die der Regierungsrat und die FDP-Fraktion streichen wollten. Der Antrag der FDP scheiterte mit 38 zu 43 Stimmen.

Sprecher von SVP, CVP und SP engagierten sich für die Beibehaltung der Steillagen-Beiträge. Einerseits seien die Bergbauernfamilien auf diese Gelder angewiesen, andererseits könne ein wertvoller Beitrag zur ökologischen Erhaltung der Landschaft geleistet werden. Die Steillagen-Beiträge seien zudem eine Kompensation für andere Einnahmenausfälle.

Dagegen betonten die FDP-Sprecher, dass der Bund die Finanzierung der Steilhang-Zulagen übernehmen werde. Zusätzliche Beiträge des Kantons seien also nicht nötig. Hier erhalte der Kantonsrat die Gelegenheit, seinen Sparwillen zu demonstrieren. Es könnten jährlich knapp 350'000 Franken eingespart werden, ohne der Bauernschaft etwas wegzunehmen.

Der Regierungsrat vertrat den Standpunkt, dass der Bund künftig höhere Beiträge ausrichten werde als die Summe der heutigen Bundes- und Kantonsbeiträge. Die Debatte im Kantonsrat zeigte, dass offenbar nicht alle die selben Berechnungen gemacht hatten.

Streichung von Beiträgen fürs Güllen Umstritten waren auch die Kantonsbeiträge für das ressourcenschonende Ausbringen von Gülle. Mit 55 zu 30 Stimmen unterstützte das Parlament den Regierungsrat, der die Streichung dieser finanziellen Zuwendungen an die Bauern beantragt hatte. Ab 2015 wird der Bund solche Beiträge leisten, allerdings zu einem reduzierten Beitragssatz.

Hintergrund dieser Beiträge ist das Zentralschweizer Projekt zur Senkung der Ammoniakemissionen und zur Minderung der Geruchsbelästigung. (sda)

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