Canyoning in Turnigla wird amtlich verboten
Gerichtserfolg für die Gemeinde Trin: Der untere Teil der Turniglaschlucht bei Mulin darf nicht mehr betreten werden – auch und gerade nicht für den Canyoningsport.
Gerichtserfolg für die Gemeinde Trin: Der untere Teil der Turniglaschlucht bei Mulin darf nicht mehr betreten werden – auch und gerade nicht für den Canyoningsport.
Trin/Chur. – Auch diesen Herbst war sie wieder äusserst beliebt bei den Canyoningsportlern: die felsige Schlucht der Turnigla bei Trin Mulin. Sie gilt in der Schweiz als eine der lohnendsten Touren in diesem Segment; laut dem Churer Canyoningspezialisten Reto Freimüller waren auch in der diesjährigen, jetzt zu Ende gehenden Hochsaison praktisch an jedem Wochenende Besucher in der Schlucht zu verzeichnen.
Amtsverbotsgesuch rechtskräftig
In Zukunft allerdings wird das Canyoning in der Turnigla offiziell untersagt sein. Das im Februar publizierte und anschliessend von einer Interessengemeinschaft (IG) Canyoning angefochtene Amtsverbotsgesuch der Gemeinde Trin ist nämlich inzwischen rechtskräftig geworden. Jegliches Betreten und Begehen des unteren Turnigla-Abschnitts, vor allem zu Canyoningzwecken, ist damit verboten, wie der heutigen Ausgabe des Kantonsamtsblatts zu entnehmen ist. (jfp)
Mehr dazu in der «Südostschweiz» von morgen.
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