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Ab nächstem Monat ohne Vignette velofahren

Bis Ende Mai schützt die Velo-Vignette noch vor Schäden, die Velofahrer verursachen. Spätestens danach muss eine Privathaftversicherung her, wenn man kein Risiko eingehen will.

Südostschweiz
07.05.12 - 12:00 Uhr

Chur/Glarus/St. Gallen. – Schon so manches Velopedal hat an teurem Autoblech unschöne Kratzspuren hinterlassen. Wer kommt für den Schaden auf, wenn Velofahrer solche Spuren hinterlassen? Das ist ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers, schreibt der Internet-Vergleichsdienst comparis.ch.

Bei Bikern war das bis Ende letzten Jahres die Velo-Vignette. Sie war des Velofahrers Haftpflichtversicherung, die für Schäden bis zu zwei Millionen Franken aufkommt. Die private Haftpflichtversicherung kam erst bei Schadenssummen ab zwei Millionen Franken zum Zug. Das dürfte bei einem zerbeulten Autoblech kaum je der Fall sein. Bei Personenunfällen dagegen kann ein Schadenereignis für den Verursacher leicht ruinöse Folgen haben, wenn er nicht entsprechend versichert ist.

Zeit bis Ende Mai

Seit Anfang Jahr brauchen Velofahrer keine Vignette mehr. Für Schäden, die von Radfahrern verursacht werden, muss künftig die private Haftpflichtversicherung aufkommen. Diese Versicherung ist freiwillig, aber empfehlenswert, schreibt comparis.ch. Denn besteht keine Versicherungsdeckung, muss der Biker selber für den Schaden grade stehen. Gerade bei Personenschäden kann dies in die Millionen gehen.

Übrigens: Wer noch die Velovignette vom letzten Jahr auf seinem Velo kleben hat, hat noch bis Ende Mai Zeit, sich eine Haftpflichtversicherung zu suchen. Solange ist die Vignette nämlich noch gültig. (so)

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