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Varone muss nicht persönlich vor Gericht

Am 27. November befasst sich ein türkisches Gericht mit dem Fall Christian Varone - in Abwesenheit des Walliser Polizeikommandanten. Varone müsse nicht persönlich vor Gericht erscheinen, sagte sein Anwalt Philippe Loretan am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Südostschweiz
12.11.12 - 18:25 Uhr

Sitten. – Es sei noch unklar, ob das Urteil schon am 27. November gefällt werde, sagte Loretan weiter. Sein Mandant zumindest erhoffe sich einen baldigen Entscheid in dieser Angelegenheit.

Der «Fall Varone» sei an dem betreffenden Tag nicht das einzige Geschäft, mit dem sich die türkischen Richter zu befassen hätten, sagte der Anwalt weiter. Eine erste Verhandlung gegen Varone war am 25. September nach kurzer Zeit auf den 27. November vertagt worden.

Varone war am 27. Juli in Antalya festgenommen worden, als er mit seiner Familie nach Türkei-Ferien die Heimreise antreten wollte. Flughafenbeamte hatten in seinem Gepäck einen Stein gefunden, der in der Folge als wertvolles antikes Säulenfragment definiert wurde und dessen Ausfuhr deshalb verboten war.

Varone kam nach einigen Tagen Untersuchungshaft ohne Auflagen frei und konnte in die Schweiz zurückkehren. Bei einer Verurteilung drohen ihm schlimmstenfalls bis zu zwölf Jahre Haft, die er allerdings nicht antreten muss, wenn er sich von der Türkei fernhält.

Trotz des Vorfalls verlor Varone seine politischen Ambitionen im Wallis nicht aus den Augen. Als offizieller FDP-Kandidat wird er im März 2013 bei den Staatsratswahlen antreten. Ab dem 23. November bis zu den Wahlen nimmt er sich eine Auszeit. Die Walliser Regierung begründete die Auszeit mit dem Wahlkampf; mit dem Verfahren in der Türkei habe sie nichts zu tun. (sda)

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