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Ständerat unternimmt neuen Anlauf für Revision des Namensrechts

Eine Meier bleibt im Prinzip eine Meier, auch wenn sie einen Müller heiratet. Kinder tragen jenen Ledignamen, den das Paar bei der Heirat bestimmt. Der Ständerat hat am Dienstag anders als der Nationalrat das Namensrecht grundlegend revidiert.

Südostschweiz
07.06.11 - 15:54 Uhr

Bern. – Mit den Anpassungen gestaltet die kleine Kammer die Namen- und Bürgerrechtsregeln im Zivilgesetzbuch Verfassungs- und Menschenrechtskonventions-konform. Der Ständerat hiess die Revision mit 38 zu 0 Stimmen gut.

Seine Rechtskommission rüstete dazu eine vom Nationalrat beschlossene Minimalvariante durchgehend auf. Die grosse Kammer hatte das Gesetz lediglich aufgrund von Minimalvorgaben des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angepasst. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.

Das neue Prinzip lautet: Jede und jeder trägt den eigenen Namen von der Wiege bis zur Bahre. Ausnahmen sind indessen zulässig. Den gemeinsamen Familiennamen, den derzeit der Ehemann vorgibt, schafft der Ständerat nicht ab.

Als Familienname kommt aber nur einer der beiden Ledignamen in Frage. Doppelnamen, etwa Leutenegger Oberholzer, soll es in Zukunft nicht mehr geben. Die Brautpaare legen den allfälligen Familiennamen bei der Heirat fest. Die Ständeratsvorschläge gelten auch für homosexuelle Paare, die eine registrierte Partnerschaft eingehen.

Die heute gebräuchlichen sogenannten Allianznamen mit Bindestrich, etwa Widmer-Schlumpf, sollen bleiben. Diese Namen werden von der Reform nicht berührt, da sie schon heute keinen juristischen Wert haben.

Kinder sollen den allfälligen Familiennamen erhalten oder den Ledignamen, den die Eltern bei der Eheschliessung bestimmen. Der Nachname des Kindes soll aber innerhalb eines Jahres nach Geburt des ersten Kindes auf den ledigen Namen des anderen Elternteils geändert werden dürfen.

Auch Namensänderungen will der Ständerat vereinfachen. Nach einer Scheidung etwa soll die Rückkehr zum gegebenenfalls dem Familiennamen geopferten Ledignamen jederzeit beim Zivilstandsamt erfolgen und nicht mehr auf Gesuch wie heute. (sda)

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