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San Bernardino bleibt für gefährliche Güter gesperrt

Der Bundesrat gibt sieben Strassentunnel für Gefahrguttransporte frei. Ebenso viele bleiben aber für Lastwagen mit gefährlichen Gütern wie Heizöl, Benzin oder Chemikalien gesperrt. Darunter sind der Gotthard-Strassentunnel, der San Bernardino und der Grosse St. Bernhard im Wallis. Gefahrguttransporte freigegeben werden hingegen auf der A3 und der A13.

Südostschweiz
29.10.14 - 14:20 Uhr

San Bernardino. – Auch durch den Mappo Morettina (Tessin) und die Galerie de Marcolet (Waadt) dürfen weiterhin keine Gefahrguttransporte rollen. Neue Beschränkungen gelten auf Antrag der betroffenen Kantone für den Tunnel Vedeggio-Cassarate (Tessin) und den Tunnel Kreisel Bahnhof Frauenfeld (Thurgau).

Der Costoni di Fieud auf der A2 im Tessin, der Kerenzerberg auf der A3 in Glarus, die Tunnel Via Mala, Rofla und Bärenburg auf der A13 in Graubünden und der Rongellen II werden dagegen für Gefahrguttransporte freigegeben. Der Seelisbergtunnel auf der A2 zwischen Nidwalden und Uri wird ebenfalls geöffnet, aber erst nach Abschluss der laufenden Sanierungsarbeiten.

Sanierte Röhren

Das hat der Bundesrat aufgrund einer Risikoanalyse und einer Anhörung am Mittwoch entschieden. Die Aufhebung der Beschränkungen hat nach Angaben des Bundesamts für Strassen (Astra) bauliche und betriebliche Gründe. In den vergangenen Jahren seien verschiedene Tunnel aufwendig saniert und zum Beispiel mit moderner Lüftungstechnik ausgestattet worden.

Die Reorganisationen der Schadenwehren trage ebenfalls dazu bei, dass die Beförderung gefährlicher Güter durch die freigegebenen Strassentunnel sicherer sei als der Transport durch besiedeltes Gebiet oder über Bergstrecken, hiess es in einer Mitteilung.

Die Beschränkungen auf den Transitachsen behält der Bundesrat nicht zuletzt darum aufrecht, um eine Rückverlagerungen von der Schiene auf die Strasse zu vermeiden. Die Beschränkung am Gotthard werde auch nach dem allfälligen Bau einer zweiten Tunnelröhre aufrechterhalten, heisst es in der Mitteilung. Die Änderung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse treten am 1. Januar 2015 in Kraft. (sda)

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