×

Richtlinie braucht Überarbeitung

Die Richtlinie Verkehrsberuhigung innerorts ist von den Gerichten bemängelt worden. Nun ist sie angepasst worden.

Südostschweiz
02.10.14 - 10:56 Uhr

Chur. – Die kantonale Richtlinie Verkehrsberuhigung innerorts dient seit dem 15. März 2005 als Hilfsmittel für Gemeindebehörden, Planer, Amtsstellen und Bewilligungsbehörden zur Beurteilung von Gesuchen bezüglich Tempo-30-, Begegnungs- oder Fussgängerzonen. Aufgrund eines Entscheids des Verwaltungsgerichts vom 9. September 2011 beziehungsweise des Bundesgerichts vom 10. Dezember 2012 betreffend Einführung einer Tempo-30-Zone in der Gemeinde Sumvitg musste die Richtlinie revidiert werden.

Die Gerichtsinstanzen hatten unter anderem einen bisher als zentrales Kriterium zur Festlegung von Tempo-30-Zonen herangezogenen Verkehrswert als ungeeignet erklärt. Die Regierung hat die neue Richtlinie genehmigt.

Verfahren wird stärker gewichtet

Mehr Gewicht wird nun dem Ablauf des Gesuchverfahrens sowie dem Gutachten, welches dem Entscheid über allfällige verkehrsberuhigende Massnahmen zugrunde liegt, beigemessen. So sind die Anforderungen an den Inhalt des Gutachtens, die Auswahl des Gutachters sowie die Erstellung des Gutachterauftrags detailliert geregelt und das Gesuchverfahren klarer strukturiert.

Ebenfalls neu sind die Unterscheidungskriterien bezüglich Strassenkategorien, wobei nur noch zwischen verkehrs- und siedlungsorientierten Strassen unterschieden wird. Auch bezüglich einem nachträglichen Innerortsausbau oder einer Änderung des Strassenquerschnitts sind nun präzise Vorgaben in der Richtlinie enthalten. (so)

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu MEHR