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Prostitutionsverbot wäre verfassungswidrig

Der Churer Stadtrat spricht sich gegen ein Verbot der Strassenprostitution aus. Ein solches Verbot fordern die Gemeinderäte der BDP und SVP in einem Auftrag, den sie im September eingereicht hatten.

Südostschweiz
14.01.14 - 10:56 Uhr

Chur. – In seiner am Montag publizierten Antwort auf den Vorstoss hält der Stadtrat fest, dass ein Verbot der Strassenprostitution womöglich verfassungswidrig wäre. Die Prostitution ist in der Schweiz grundsätzlich legal und untersteht als privatwirtschaftliche Erwerbstätigkeit der Bundesverfassung.

Diese schreibt bei Einschränkungen von Grundrechten die Verhältnismässigkeit vor. Der Stadtrat geht davon aus, dass ein komplettes Verbot der Strassenprostitution unverhältnismässig im Sinne der Bundesverfassung wäre.

Acht bis zwölf Prostituierte

Weiter weist der Stadtrat darauf hin, dass ein Verbot leicht umgangen werden könnte und nur zu einer Verlagerung der Prostitution führen würde. Aufgrund der polizeilichen Kontrollen, der zeitlichen Einschränkung sowie der laufenden Kommunikation mit den Gewerbetreibenden im betroffenen Gebiet Rossboden erachtet der Stadtrat die Situa­tion derzeit als verantwortbar.

Der Stadtrat prüft zudem die Schaffung der Rechtsgrundlage für den Betrieb eines Laufhauses. Aktuell gehen beim Rossboden nach Angaben der Stadt durchschnittlich acht bis zwölf Prostituierte auf den Strich. (bcm)

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