Neue Verordnung für Seilbahnen und Skilifte
Die Schwyzer Regierung hat eine neue Verordnung über Seilbahnen und Skilifte bis Mitte Juni 2012 in die Vernehmlassung geschickt. Sie soll laut Medienmitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag die heutige, veraltete Verordnung aus dem Jahr 1934 ersetzen.
Die Schwyzer Regierung hat eine neue Verordnung über Seilbahnen und Skilifte bis Mitte Juni 2012 in die Vernehmlassung geschickt. Sie soll laut Medienmitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag die heutige, veraltete Verordnung aus dem Jahr 1934 ersetzen.
Kanton. - Die Verordnung betrifft Anlagen, die nicht eidgenössisch konzessioniert sind und unter kantonaler Aufsicht stehen. Geregelt werden Zuständigkeiten, Bau- und Betriebsbewilligungen, Aufsicht und technische Kontrolle. Dazu kommen Sicherheitsvorschriften. Zudem werden eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben und das Vorgehen bei technischen Mängeln geregelt.
Umsetzung und Aufsicht über die Verordnung erfolgen über die technische Kontrollstelle des interkantonalen Konkordats über die nicht eidgenössischen konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte (IKSS). Schwyz ist zusammen mit 22 anderen Kantonen Mitglied des Konkordats. (red)
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