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Neue Überwachungsanlagen: Ständerat sagt Ja

Die Strafverfolgungsbehörden sollen in den nächsten Jahren 99 Millionen Franken erhalten, um ihre Anlagen zur Überwachung von Telefon- und Datenverkehr auszubauen und zu erneuern. Der Ständerat hat am Dienstag einstimmig grünes Licht gegeben für den vom Bundesrat beantragten Kredit.

Südostschweiz
02.12.14 - 12:13 Uhr

Bern. – Die kleine Kammer folgte damit ihrer vorberatenden Sicherheitspolitischen Kommission, welche den Kredit ebenfalls einstimmig gutgeheissen hatte. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat. Stimmt auch er dem Kredit zu, steht der Umsetzung nichts mehr im Weg.

Pro Jahr beträgt der Bedarf durchschnittlich knapp 17 Millionen Franken. Insgesamt investiert werden sollen gemäss der Botschaft des Bundesrats zwischen 2016 und 2021 rund 112 Millionen Franken. Davon können 13 Millionen Franken mit personellen Ressourcen des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements erbracht werden.

Modernere Technologien

Das Geld fliesst einerseits in das neue Basissystem des Dienstes Überwachung Post und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF). Andererseits müssen veraltete Teile der Systeme beim Dienst ÜPF ersetzt werden. Zudem sind laut Justizministerin Simonetta Sommaruga Anpassungen an technische Entwicklungen und an das laufend wachsende Angebot der Fernmeldedienstanbieter nötig.

Der Ständerat teilt diese Auffassung. Diese Investitionen seien notwendig, um die Systeme zu ersetzen, welche am Ende ihres Lebenszyklus angelangt seien, sowie um die Systemarchitektur an die technologische Entwicklung anzupassen, sagte Kommissionssprecher Joachim Eder (FDP/ZG).

Auch solle gewährleistet werden, dass die Informatiksysteme mit dem Dienstleistungsangebot der Fernmeldedienstanbieter Schritt halten und die polizeilichen Informationssysteme des Bundes an die jüngsten technischen Entwicklungen angepasst werden könnten.

Offene Probleme und Risiken

Eder hielt aber auch fest, dass der Kredit nach unten korrigiert werden müsste, sofern der Dienst ÜPF nicht die zusätzlichen Kompetenzen erhält, die in der laufenden Gesetzesrevision vorgesehen sind.

Mit dem total revidierten Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) werden Telefon- und Computerüberwachung neu geregelt. Der Ständerat hat die Vorlage bereits abgesegnet, diese ist aber von verschiedenen Seiten unter Beschuss.

«Die Fernmeldeanbieter wollen für keine Kosten aufkommen, sondern wollen nur entschädigt werden», sagte Eder. Auch Paul Niederberger (CVP/NW) gab zu bedenken, dass das Projekt nicht einfach werde. «Wegen des langen Zeithorizonts werden immer wieder Wünsche der Anwender reinkommen.» Dies berge Risiken und Gefahren.

Umsetzung in Etappen

Bundesrätin Sommaruga hielt dagegen, dass der Bundesrat gerade deshalb eine etappierte Umsetzung geplant habe. Ständerat Hans Altherr (FDP/AR) verabreichte seinen verunsicherten Kollegen eine weitere «Beruhigungspille»: Weil es sich um das erste Informatik- und Telekommunikations-Schlüsselprojekts des Bundesrats handle, verfüge das Parlament mit der Botschaft über viel detailliertere Angaben, die später überprüft werden könnten.

Das neue Basissystem wird beim Dienst ÜPF voraussichtlich Mitte 2015 in Betrieb genommen. Das entsprechende Projekt sei auf Kurs, sagte Sommaruga. Termine und Kostenvorgaben könnten eingehalten werden. (sda)

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