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Flüchtlinge sollen Niederlassungsbewilligung später erhalten

Anerkannte Flüchtlinge sollen nach dem Willen des Nationalrates nicht nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz eine Niederlassungsbewilligung erhalten. Wie Nicht-EU-Bürger sollen sie den C-Ausweis erst nach zehn Jahren erhalten können.

Südostschweiz
12.09.11 - 22:27 Uhr

Bern. – Der Rat gab am Montag mit 85 zu 54 Stimmen bei 3 Enthaltungen einer Parlamentarischen Initiative von FDP-Nationalrat Philipp Müller (AG) Folge. Mit der heutigen Regelung würden Flüchtlinge besser gestellt als Ausländer, die nicht mit einem Asylgesuch in die Schweiz gekommen seien, sagte Müller.

Bei allen Personen aus Drittstaaten soll deshalb nicht die Aufenthaltsdauer, sondern die Integration ausschlaggebend sein, ob sie eine Niederlassungsbewilligung erhalten. Müller bezeichnete diesen Ansatz als Anreiz zur Integration für Flüchtlinge. Der Vorstoss verletze zudem nicht die Menschenrechtskonvention.

Die Vertreterin der Kommissionsminderheit, Silvia Schenker (SP/BS), erinnerte daran, dass sich Flüchtlinge, die «an Leib und Leben» bedroht seien, nicht mit Ausländern vergleichen liessen, die freiwillig ihre Heimat verlassen hätten. Ausserdem würde die Schweiz gegen die Genfer Konvention verstossen, die eine möglichst baldige Einbürgerung von Flüchtlingen verlange.

Weil die zuständige Ständeratskommission Müllers Initiative nicht Folge leisten wollte, geht das Begehren nun direkt in den Ständerat. (sda)

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