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Ecopop-Initiative ist ­wahrscheinlich ungültig

Die Einwanderungsinitiative von Ecopop könnte an ­Menschenrechtskonvention und Bundesverfassung scheitern.

Südostschweiz
17.02.13 - 09:00 Uhr

Luzern/Chur. – Im Gespräch mit der «Südostschweiz» äussert die renommierte Luzerner Staatsrechtlerin ­Martina Caroni erhebliche Zweifel an der Überlebensfähigkeit der viel diskutierten Ecopop-Initiative «Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen».

Die Initiative, deren erklärtes Ziel ist, die Zuwanderung auf einem sehr niedrigen und fixierten jährlichen ­Niveau festzuschreiben, verstosse wahrscheinlich gegen zwingendes Völkerrecht und könne Schweizern die Möglichkeit nehmen, ihre Kinder oder Ehepartner zu sich in die Heimat zu holen. Zudem hat Caroni Zweifel, ob die Initiative den Grundsatz der Einheit der Materie verletzt.

Unzulässige Kopplung

Die Initiative verlangt neben der Einwanderungsbeschränkung auch die Verwendung von Geldern für Massnahmen zur Familienplanung in ­Entwicklungsländern. Dies sieht Caroni als potenziell unzulässig: «Hier werden zwei Aspekte verbunden, die meines Erachtens nicht sachlich zusammenhängen.»

Dass die Konflikte der Initiative mit dem Menschenrecht eventuell tief im Geist des Vereins verankert sind, lässt eine Analyse der Ideenwelt von ­Ecopop vermuten. (so)

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