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Debatte um Nachregistrierung von Waffen

Ob ältere Schusswaffen in der Schweiz registriert werden müssen oder nicht, bleibt offen. Der Nationalrat hatte am Montag eine Motion gutgeheissen, die eine Pflicht zur Nachregistrierung älterer Waffen fordert. Am Dienstag beschloss er jedoch, auf den Entscheid zurückzukommen.

Südostschweiz
24.09.13 - 15:50 Uhr

Bern. – Mit einer hauchdünnen Mehrheit von 87 zu 86 Stimmen bei acht Enthaltungen hatte sich der Nationalrat am Montag für die Nachregistrierung ausgesprochen. Bei der Abstimmung fehlten einige Vertreter aus dem bürgerlichen Lager, darunter sechs der SVP und fünf der FDP.

Am Dienstag forderte Jakob Büchler (CVP/SG), Präsident des kantonalen Schützenverbandes von St. Gallen, mit einem Ordnungsantrag eine Wiederholung der Abstimmung. Er begründete dies damit, dass die vorberatende Kommission der Auffassung gewesen sei, sie könne über die einzelnen Punkte des Vorstosses nur gesamthaft befinden. Laut der Rechtsabteilung hätte sie aber über den Punkt zur Nachregistrierung separat abstimmen können.

Wiederholung bei Unzufriedenheit?

Christian van Singer (Grüne/VD) empörte der Antrag. Wenn jeder, der mit einem Resultat nicht zufrieden sei, die Wiederholung der Abstimmung verlangen würde, hätte der Rat für seine Beratungen doppelt so lange, stellte er fest.

Der Nationalrat hiess den Ordnungsantrag von Büchler aber mit 99 zu 92 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut. Chantal Galladé (SP/ZH) verlangte in der Folge, dass der Rat den Vorstoss an die vorberatende Kommission schicken solle statt sofort neu darüber abzustimmen. Diesen Antrag nahm der Rat mit 186 zu 10 Stimmen an.

Vorlage bereits in der Vernehmlassung

Der Nationalrat wird also erst später erneut darüber abstimmen, ob der Bundesrat beauftragt werden soll, dem Parlament eine Gesetzesänderung für die Nachregistrierung vorzulegen. Der Bundesrat hat allerdings bereits im Juni eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.

Daran könnte er auch bei einem Nein des Nationalrates festhalten. Ob das Parlament der Gesetzesänderung am Ende zustimmen wird, ist angesichts der knappen Mehrheitsverhältnisse aber ungewiss.

Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates hätten die Waffenbesitzer ein Jahr Zeit, um ihre Waffen zu deklarieren. Bei den Schützenverbänden regt sich dagegen vehementer Widerstand. Die Gegner monieren, es werde ein immenser Aufwand nötig sein.

Nur neue Waffen erfasst

Heute sind in der Schweiz nur jene Waffen in den kantonalen Waffenregistern eingetragen, die nach dem 12. Dezember 2008 gekauft wurden. Wie viele ältere Waffen es gibt, ist unbekannt. Schätzungen zufolge sind es Millionen.

Die Forderung nach einer Nachregistrierung hatte der Nationalrat am Montag im Rahmen der Beratung von vier Motionen gutgeheissen, die den Schutz vor Waffengewalt verbessern sollen. Vorgesehen ist auch ein besserer Informationsaustausch zwischen Behörden der Kantone und des Bundes sowie der Armee.

Die Forderungen stammten aus dem Nationalrat. Auf Wunsch der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren sowie der Polizeikommandanten fügte der Ständerat im Juni aber die Nachregistrierungspflicht hinzu. Der Nationalrat musste deshalb nochmals darüber befinden. Gegen die Nachregistrierung stellten sich die SVP sowie Teile der FDP und der CVP. (sda)

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