Bundesgericht soll weiterhin amten dürfen
Der Bündner Grosse Rat lehnt es ab, mittels einer Standesinitiative dem Bundesgericht verbieten zu wollen, sich zu Wahlsysteme für Kantonsparlamente zu äussern. Eine Mehrheit des Rates war vor einem Jahr noch für ein solches Anliegen.
Der Bündner Grosse Rat lehnt es ab, mittels einer Standesinitiative dem Bundesgericht verbieten zu wollen, sich zu Wahlsysteme für Kantonsparlamente zu äussern. Eine Mehrheit des Rates war vor einem Jahr noch für ein solches Anliegen.
Chur. – Mit 61:37 Stimmen hat der Bündner Grosse Rat am Donnerstag einen Antrag abgelehnt, darauf hinzuwirken, dass das Bundesgericht keinen Einfluss mehr auf die kantonalen Wahlsysteme haben solle. Die Befürworter des Vorstosses, die CVP-Fraktion, wollte damit das Majorzsystem in Graubünden weiter stärken.
Es sei «nicht zielführend, durch eine Änderung der Bundesverfassung die bundesgerichtliche Rechtssprechung zurückzudrängen», argumentierten Kommissionspräsident Bruno W. Claus und die Bündner Regierung. Es sei unverzichtbar, dass das Bundesgericht staatsrechtliche Fragen überprüfen solle.
Vor einem Jahr hat das Bündner Parlament den Antrag der CVP noch gutgeheissen. (rf)
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