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Ständeratsentscheid schockiert Churer Polizei nicht

Diese Woche hat sich der Ständerat gegen eine Mindeststrafe für Gewalt gegen Beamte ausgesprochen. Dies obwohl gerade jüngste Ausschreitungen in Bern - und auch in Chur - die Gemüter erhitzen. Wir haben bei der Churer Stadtpolizei nachgefragt, wie sie den Entscheid empfindet.

Südostschweiz
01.03.17 - 06:30 Uhr
Politik
Bei Gewalt gegen die Polizei soll eine Meldung gemacht werden, so der Tenor bei der Stadtpolizei. Symbolbild Marco Hartmann
Bei Gewalt gegen die Polizei soll eine Meldung gemacht werden, so der Tenor bei der Stadtpolizei. Symbolbild Marco Hartmann

Der Ständerat will Polizistinnen und Polizisten besser vor Gewalt schützen. Eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis für die Angreifer hält er aber für übertrieben.

Trotz der aufgeheizten Stimmung wegen der Krawalle rund um die Berner Reitschule hat der Ständerat am Montag eine Motion aus dem Nationalrat mit 33 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Der Vorstoss verlangte Freiheitsstrafen von einem bis fünf Jahre für Drohungen oder Gewalt gegen Behörden oder Beamte.

Heute können solche Angriffe mit Geldstrafen geahndet werden. Mit der hohen Mindeststrafe wollte der Nationalrat Beamte besser vor Gewalt schützen.

Zunahme der Gewalt

Gemäss dem stellvertretenden Kommandanten der Stadtpolizei Chur, Roland Hemmi, hat die Gewalt gegenüber Polizisten auf nationaler Ebene seit 2009 um rund 20 Prozent zugenommen. Auch Chur sei da keine Ausnahme, wie Hemmi im Interview mit Radio Südostschweiz erklärt.

Gründe für die Zunahme könne es mehrere geben. So sei es zu einem gesellschaftlichen Wandel gekommen und der Respekt vor der Polizei habe wohl im Vergleich zu früher abgenommen. Zudem könne er sich vorstellen, dass es für einige gar ein Kick sein könnte, sich mit Polizisten zu messen.

Den Entscheid des Ständerats habe man zur Kenntnis genommen. Das bisherige Gesetz sei schliesslich nicht Zahnlos, allerdings müsse man es Konsequent anwenden. Die Stadtpolizei halte ihre Mitarbeiter deshalb an, jegliche Vorfälle zu melden, damit man dagegen vorgehen könne.

Hemmi will im Zusammenhang mit dem Entscheid jedoch nicht von einem Schlag ins Gesicht sprechen. Vielleicht ändere sich die Lage dereinst und das Gesetz werde zu einem späteren Zeitpunkt angepasst.

Erst kürzlich war ein Beamter der Stadtpolizei Chur in den Schlagzeilen, da er einen Warnschuss abgegeben hatte. Der Vorfall wird derzeit in Bezug auf den Angreifer untersucht.

 

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