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Ständeratskommission lässt Reform des Initiativrechts fallen

Der Bundesrat hat es schon aufgegeben, das Initiativrecht umbauen zu wollen. Nun resigniert auch die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK), die das Projekt bisher hartnäckig weiterverfolgt hatte.

Südostschweiz
13.01.17 - 17:07 Uhr
Politik
Die Durchsetzungsinitiative der SVP hat die Menschen auf die Strasse getrieben, aber auch viele staatspolitische Fragen aufgeworfen. Die zuständige Kommission des Ständerats verzichtet nun aber auf tief greifende Reformen des Initiativrechts. (Archivbild)
Die Durchsetzungsinitiative der SVP hat die Menschen auf die Strasse getrieben, aber auch viele staatspolitische Fragen aufgeworfen. Die zuständige Kommission des Ständerats verzichtet nun aber auf tief greifende Reformen des Initiativrechts. (Archivbild)
KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Sie hat beschlossen, zwei bereits gutgeheissene parlamentarische Initiativen fallen zu lassen. Eine davon hatte zum Ziel, die Kriterien zur Prüfung der Einheit der Materie zu präzisieren. Die Frage hatte unter anderem bei der Ecopop-Initiative für Diskussionen gesorgt.

Eine nähere Prüfung habe ergeben, dass die Kriterien der Einheit der Materie auch bei einer gesetzlichen Präzisierung unbestimmte Rechtsbegriffe blieben, heisst es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag. Diese müssten im konkreten Anwendungsfall ausgelegt werden. Eine nähere gesetzliche Definition der Einheit der Materie bringe für die Praxis keinen Nutzen.

Keine Bremse für Durchsetzungsinitiative

Die SPK hat daher - in neuer Zusammensetzung - mit 9 zu 4 Stimmen entschieden, auf das Vorhaben zu verzichten. Mit 8 zu 5 Stimmen verzichtet sie auch auf eine Bremse für Durchsetzungsinitiativen. Geplant war, die Behandlungsfrist für solche Initiativen erst ab Ablauf einer allfälligen Umsetzungsfrist für die ursprüngliche Initiative laufen zu lassen.

Damit wollten die Kommission verhindern, dass die Initianten bei der Umsetzung Druck auf das Parlament ausüben können, wie die SVP dies bei der Ausschaffungsinitiative getan hat. Nun ist die SPK aber zum Schluss gekommen, dass das Phänomen Durchsetzungsinitiative gar nicht hinlänglich präzise definiert werden kann. Aufwand und Nutzen dieser Gesetzesänderung würden in keinem vernünftigen Verhältnis stehen, heisst es in der Mitteilung.

Weiter verfolgen will die Ständeratskommission jedoch zwei parlamentarische Initiativen mit geringerer Tragweite. Eine will Initiativkomitees die Möglichkeit geben, ihr Anliegen vorab unverbindlich formell- und materiellrechtlich prüfen zu lassen. Die andere hat zum Ziel, dass der Text von indirekten Gegenvorschlägen in den Abstimmungserläuterungen publiziert wird.

Auch Rückwirkungsverbot vom Tisch

Bis in der letzten Wintersession stand noch eine weitere parlamentarische Initiative zur Diskussion. Diese zielte darauf ab, Volksinitiativen für ungültig zu erklärten, wenn sie rückwirkende Bestimmungen enthalten. Dies war zuletzt etwa bei der Erbschaftssteuerinitiative der Fall. Die Nationalrat hat diese Idee inzwischen beerdigt.

Vor einigen Jahren hatte auch der Bundesrat eine Reform des Initiativrechts zur Diskussion gestellt. Unter anderem wollte er die Gründe ausweiten, die dazu führen können, dass eine Volksinitiative für ungültig erklärt wird. Nachdem die Vorschläge in der Vernehmlassung abgelehnt worden waren, liess der Bundesrat das Projekt fallen.

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